Naturfreunde und Tilly vor Gericht

Die Naturfreunde werden laut eigener Aussage für ihre Kampagne für „gerechte Seezugänge“ vom Großindustriellen Hans Tilly verklagt. Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt findet am 21. Februar statt.

Auslöser für den Prozess dürfte eine Aussendung der Naturfreunde vom August 2018 sein. Darin wird auf „dramatische Entwicklungen am Wörthersee“ aufmerksam gemacht. In der Naturfreunde-Aussendung ist vom Wörthersee als einem „besonders negativen“ Beispiel die Rede, es heißt darin offenbar wörtlich: „Der Wörthersee genießt mittlerweile den zweifelhaften Ruf einer Badewanne der Reichen“, wobei auf die Villa Tilly in Krumpendorf verwiesen wird.

Aufmerksamkeit für Walterskirchen durch Prozess

In einer Aussendung mutmaßen die Naturfreunde, dass Tilly den Satz: „Versuchen, den Rechtsstaat zu beugen, ist mit aller Konsequenz zu begegnen“, auf sich bezogen und deshalb Naturfreunde-Vorsitzender Philipp Liesnig auf Unterlassung und Widerruf geklagt habe: „Auch wenn wir Tilly nicht unterstellt haben, den Rechtsstaat gebeugt zu haben, freuen wir uns darüber, dass den Vorgängen um das unter Naturschutz stehende Walterskirchen im Zuge des Gerichtsverfahrens breite Aufmerksamkeit zu Teil werden wird“.

Streit um Baumschlägerungen und Mauer-Abriss

Zur Vorgeschichte: Das Gut Walterskirchen wurde von Tilly im Jahr 2000 erworben. Bald wurden in dem Natura 2000-Schutzgebiet umstrittene Baumschlägerungen vorgenommen, was zu einem öffentlichen Aufschrei führte. Laut den Naturfreunden wurden „ökologisch sensible Magerwiesen entgegen aller naturschutzrechtlichen Auflagen rücksichtslos mit Mährobotern getrimmt“. 2008 habe Tilly im Zuge eines Um- und Zubaues eine denkmalgeschützte Grundmauer, die zwingend zu erhalten gewesen wäre, wegen „Gefahrs in Verzug“ abgerissen, so die Naturfreunde.

Tilly-Anwalt: Mauer durch Regenfälle umgefallen

Wolfgang List, der Anwalt von Hans Tilly bestreitet das: Gutachten würden bestätigen, dass die Mauern durch starke Regenfälle umgefallen seien. Er werde mit allen Rechtsmitteln versuchen, das baurechtliche Verfahren nach 11 Jahren zu einem Ende zu bringen. Es gäbe einen gültigen Baubescheid, zwei gültige Abänderungbescheide und einen naturschutzrechtlichen Bescheid. Lediglich der dritte Abänderungsantrag für den Um- und Zubau sei von der Baubehörde noch nicht behandelt worden. Der Gemeinde wirft List deshalb Untätigkeit vor.

Die Krumpendorfer Bürgermeisterin Hilde Gaggl von der ÖVP sagt zu den noch immer laufenden Behördenverfahren, die Gemeinde werde dazu ganz sicher keine Auskünfte erteilen.

Naturfreunde: Behörde muss über Abriss entscheiden

Im Dezember 2009 erhob die Aktionsgemeinschaft Walterskirchen Anzeige gegen den Bau, der als Neubau zu bewerten wäre, was im Zuge der Grünland-Erholungs-Widmung nicht zulässig sei. Die Gemeinde ließ dies vom Land prüfen - mit dem Ergebnis, dass tatsächlich ein Neubau vorliege, so die Naturfreunde. Das Gebäude sei seitdem vom Abriss bedroht, die notwendigen Behördenverfahren seien aber nicht beendet.

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wollen die Naturfreunde auch zwei Prüfberichte der Volksanwaltschaft vorlegen, die den involvierten Behörden ein vernichtendes Zeugnis ausstellen und ein desaströses Bild zeichnen. „Wer diese Prüfberichte liest, kommt nicht umhin, diese Causa als Riesenskandal zu bezeichnen“, so Liesnig.

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