Wieder Wirbel um Tilly-Villa

Die Volksanwaltschaft wirft der Gemeinde Krumpendorf in der Causa Tilly-Villa Säumigkeit vor. Hans Tilly baute vor sechs Jahren im Naturschutzgebiet Walterskirchen ein Haus, das als Schwarzbau gilt. Es bestehe der Verdacht, dass die Gemeinde den Abbruch hinauszögere.

Es bestehe der Verdacht, dass der Abbruch der als Schwarzbau mitten im Naturschutzgebiet errichteten Millionenvilla hinausgezögert werde. Sollte die Gemeinde nicht bald entscheiden, könnte das Land mittels Ersatzbescheid den Abbruch der Villa verordnen. Tilly hatte eine alte Hofstätte auf der Halbinsel im Wörthersee als Alterssitz ausgebaut.

Alten Hof komplett abgerissen

Doch statt, wie im Bescheid vorgeschrieben, die alten Mauern in den Neubau zu integrieren ließ Tilly sie komplett abreißen, angeblich aus Sicherheitsgründen. Damit gilt die neue Villa als Schwarzbau. Durch eine Anzeige der Aktionsgemeinschaft Walterskirchen wurde dies publik. Die Gemeinde, die angeblich vom Abriss der Grundmauern gewusst aber nicht reagiert hatte, forderte Tilly auf, den alten Zustand wiederherzustellen.

Abbruchbescheid nicht rechtskräftig

Da Tilly dieser Aufforderung nicht nachkam, erließ sie einen Abbruchbescheid. Doch der ist bis heute nicht rechtskräftig. Es gebe immer wieder Einsprüche und neue Anträge, rechtfertigt sich der Krumpendorfer Bürgermeister. Tillys Anwalt stellte bereits vor zwei Jahren einen Antrag auf Bewilligung des Wohnhauses. Danach stellte er einen Abänderungsantrag, mit dem eine nachträgliche Baulandwidmung erwirkt werden soll. Das lehne die Gemeinde aber ab, so der Bürgermeister. Die entsprechenden negativen Bescheide gibt es ebenfalls bis heute nicht.

Auch Land wirft Säumigkeit vor

Das kritisiert jetzt die Volksanwaltschaft und spricht von einem Missstand. Sie vermutet, dass die Gemeinde so den Abbruch der Millionenvilla hinauszögern wolle. Aber auch das Land wirft der Gemeinden Krumpendorf Säumigkeit in der Causa Tilly vor. Die Gemeinde argumentiere damit, dass der Bausachverständige, dessen Gutachten für die Entscheidung notwendig sei, erkrankt sei und bat um Fristerstreckung bis Ende Jänner, sagte Albert Kreiner von der zuständigen Abteilung in der Landesregierung. Sollte es dann aber weiterhin zu keiner Entscheidung kommen, dann könnte das Land anstelle der Gemeinde einen Ersatzbescheid ausstellen und damit grünes Licht für den Abbruch der Tilly-Villa geben.

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