Teuerungsausgleich wird ab Samstag ausbezahlt

Das Land Kärnten startet am kommenden Samstag, 26. November, mit der jährlichen Auszahlung des Teuerungsausgleichs an sozial Benachteiligte. Heuer gibt es erstmals auch die Zustimmung von der SPÖ, die ÖVP lehnt die Barauszahlung als „eine doppelbödige Politik“ ab.

Das Land Kärnten wendet für den Teuerungsausgleich zwei Millionen Euro auf. Anspruchsberechtigte Personen bekommen 100 Euro, förderungswürdige Familien mit mindestens drei Kindern erhalten 150 Euro. Geschätzte 20.000 Menschen kommen in den Genuss der Einmalzahlung.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt der Sozialleistung sind etwa der Bezug einer Ausgleichszulage, einer Wohnbeihilfe oder von Müttergeld. Anträge können bis spätestens 15. März gestellt werden.

Im vergangenen Jahr haben sich 19.572 Kärntner den Betrag auszahlen lassen, zwei Drittel davon holten sich den Schein in bar ab. Eine Auszahlung ist auch mit Bar- und Kontoanweisung möglich. Das Durchschnittsalter der Bezieher des Teuerungsausgleichs liegt bei über 62 Jahren, dreiviertel der Anspruchsberechtigten sind weiblich und mehr als 60 Prozent leben alleine.

Heuer Einsparungen bei Werbung

Landeshauptmann Gerhard Dörfler und Finanzreferent Harald Dobernig (beide FPK) verteidigen am Montag die Auszahlung des Teuerungsausgleiches. Das sei kein Vorführen, sondern eine Möglichkeit, mit den sozial schwachen Menschen über ihre Probleme zu reden, so Dörfler.

Teuerungsausgleich 2011 LH Dörfler, LR Dobernig

ORF

LR Dobernig (li.) und LH Dörfler bei der Präsentation des Teuerungsausgleichs für 2011.

Für die sozial Schwächsten werde man die zwei Millionen Euro immer haben. Dafür werde heuer bei der Bewerbung gespart, kündigte Dörfler an. „Das bleibt auch im kommenden Wahlkampf so“, sagte er.

Durch einen gemeinsamen Beschluss von FPK und SPÖ ist die Auszahlung des Teuerungsausgleiches für die nächsten drei Jahre gesichert.

SPÖ: Gesetzliche Verankerung
Mit Zustimmung der SPÖ wurde der Teuerungsausgleich bereits Anfang September für die nächsten drei Jahre beschlossen. Der Schwenk der SPÖ kam deshalb, weil die Auszahlung nun gesetzlich verankert werden soll und damit aus einer „Almosen-Verteilung“ ein Rechtsanspruch werden soll.

SPÖ fordert gesetzliche Verankerung

Die SPÖ will den Freiheitlichen offensichtlich nicht das Feld überlassen, wenn es um die Verteilung von Wohltaten geht. Sie will die Auszahlung auf eine gesetzliche Basis stellen, wegen des Fristenlaufes sei dies aber erst ab dem nächsten Jahr möglich. SPÖ-Chef Peter Kaiser begründete den Kurswechsel der SPÖ folgendermaßen: „Wir möchten nicht mehr, dass ältere Menschen, die ein geringes Einkommen haben, als Bettler vor Landeshauptmann, Finanzreferent und anderen Auszahlenden stehen, sondern dass sie gleichberechtigt – im Sinne eines Rechtsanspruches – zum Zug kommen. Die SPÖ hat bereits im Kärntner Landtag einen Antrag auf Ergänzung der Kärntner Mindestsicherung eingebracht, dass auch der Teuerungsausgleich – gleich der Kärntner Mindestsicherung – gesetzlich vollzogen wird und ausgezahlt wird. Sprich: Rechtsanspruch für alle, die förderungswürdig sind.“

Dörfler: Gute Gesetze brauchen Vorarbeiten

Eine gesetzliche Verankerung werde heuer nicht mehr geschehen, winkte Landeshauptmann Gerhard Dörfler ab: „Gute Gesetze brauchen gute Vorarbeiten. Wichtig ist, dass der Teuerungsausgleich 2011/12 jetzt vorbereitet ist und ausgezahlt wird, damit die Menschen wissen, dass sie die Leistung auch in den nächsten Jahren haben. Wir gehen davon aus, dass das die gesetzliche Sicherstellung dieser Leistung bis 2012 so weit sein wird.“

ÖVP: Ablehnung wegen Schuldenlast

Die ÖVP lehnte am Montag den Teuerungsausglich erneut ab. Parteiobmann Josef Martin begründete sein Nein mit der Schuldenlast des Landes. Bei einem veranschlagten Defizit von 143 Mio. Euro und einem Schuldenstand von mehr als zwei Milliarden Euro seien Aktionen wie der Teuerungsausgleich schlichtweg abzulehnen, unterstrich Martinz.

Mehr zum Thema:

Hohe Pro-Kopf-Verschuldung: Dobernig kontert