Jäger zu Wildrissen: Hunde anleinen

Wieder bereiten wildernde Hunde der Jägerschaft Probleme. In den vergangenen Tagen wurden weitere Fälle von Wildrissen dokumentiert. Die Kärntner Jägerschaft und der Kärntner Jagdaufseher-Verband appellieren an alle Hundehalter, die Tiere anzuleinen.

In den vergangenen Tagen wurden erneut von Hunden gerissene Wildtiere gefunden. Laut einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaften müssen Hunde außerhalb verbauter Gebiete an der Leine geführt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 2180 Euro. Die Fälle werden dokumentiert und die Hundebesitzer, sofern sie ermittelt werden können, angezeigt. Hunde erschießen wolle man aber nicht, betont Öffentlichkeitsreferent des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes und Landesvorstandsmitglied der Kärntner Jägerschaft, Bernhard Wadl.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Mittagsjournal, 10. Juli 2014

Jäger vermuten wildernde Hunde

Laut einer Pressemitteilung gab es in den letzten Wochen drei dokumentierte Vorfälle: Im unteren Lavantal wurde laut Wadl am 15. Juni ein frisch gerissenes Rehkitz von einem Bauern gefunden. Am Tag zuvor wurden laut Wadl zwei Hunde beim Jagen eines Feldhasen beobachtet. Es handelte sich bei dem Wildriss um dieselben Hunde, deren Besitzer ausgeforscht und angezeigt wurde.

In Kötschach-Mauthen fand eine Frau am 29. Juni auf einer Wiese Teile eines frischen Kadavers einer Rehgeiß. Sie verständigte daraufhin den zuständigen Jäger. Auf Grund des Zustands des Kadavers nahmen die Jäger wildernde Hunde an. Am 4. Julu fand ein Schwammerlsucher in Dolintschnig bei St. Nikolai den Kadaver eines halb aufgefressenen Rehbocks. Jagdvereinsobmann und Jagdaufseher Karl Buttazoni wurde gerufen, er vermutet aufgrund der Spuren ebenfalls wilderne Hunde.

Hunde an die Leine

Die Kärntner Jägerschaft und der Kärntner Jagdaufseher-Verband nehmen die drei aktuellen Vorfälle zum Anlass, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Sie richten den Appell an die Hundehalter, gerade jetzt in der Zeit der Aufzucht der Jungtiere die Verwahrungsvorschriften einzuhalten. Die Hunde seien beim Spazierengehen in der freien Landschaft an der Leine zu führen, so Wadl.

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