Wildernde Hunde sorgen für Probleme

Jährlich werden Schätzungen zufolge etwa 100 bis 150 Wildtiere von Hunden gerissen. Die Jägerschaft appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere in der freien Landschaft an die Leine zu nehmen. Denn gerade jetzt im Winter sind Wildtiere den Angriffen ungeschützt ausgesetzt.

Allein im Jänner wurden in Kärnten vier Wildrisse dokumentiert: In Nötsch im Gailtal wurde ein Jäger zu einer Hauseinfahrt gerufen. In einer Wasserpfütze lag eine Rehgeiß mit schweren Verletzungen, die ihr ein Hund zugefügt hatte. Das Tier lebte noch, konnte sich aber nicht mehr bewegen und musste erlöst werden. In Wolfsberg wurde ein junger Rehbock von einem freilaufenden Hund gerissen. Ein Anrainer hörte die Schreie des Tieres, ging dazwischen und konnte den Hund verjagen. Für den schwerverletzten Rehbock kam aber jede Hilfe zu spät.

Rehe bei lebendigem Leib zerfleischt

Nur zwei der vier Fälle, die sich innerhalb weniger Tage ereignet haben, sagt der Landesobmann des Kärntner Jagdaufseherverbandes, Bernhard Wadl. Wildernde Hunde seien in Kärnten bereits seit Jahren ein „latentes Problem“, das die Jäger "leider trotz Aufklärungsarbeit und Appellen nicht in den Griff bekommen. Jeder Tierliebhaber, der die Bilder dieser bedauernswerten Kreaturen sieht, die von den wildernden Hunden bei lebendigem Leib zerfleischt und dann angefressen werden, müsste in sich gehen und sagen: Ich muss in Zukunft meinen Hund unter Kontrolle halten und mehr darauf aufpassen.“

„Winterruhe“: Wild im Winter chancenlos

Im Winter fährt das Wild den Organismus zurück, befinden sich in einer Art „Winterruhe". Daher haben Wildtiere im Falle eines Angriffs kaum eine Chance - mehr dazu: Schneemassen: Wildtiere in Ruhe lassen. Laut Gesetz müssen Hunde außerhalb von verbauten Gebieten an der Leine geführt werden. Hunde, die Wild hetzen oder wiederholt ohne Aufsicht im Wald umherstreifen, dürfen vom Jäger erschossen werden. Wadl: „Wir appellieren auch an unser Jäger, von Abschüssen solcher Hunde Abstand zu nehmen, ein Hundehalter-Verständigungsformular mit einem fünffachen Verteiler – Jägerschaft, Jagdaufseherverband, Polizei, Tierschutz-Ombudsfrau, Gemeinde - zu verwenden und damit das Problem in den Griff zu bekommen - aber leider seit Jahren erfolglos.“

Strafen für Hundehalter bis zu 2.100 Euro

Mit diesem Hundehalterverständigungsformular wird der Hund identifiziert und somit vorgemerkt. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Anzeige. Die Strafen für Hundebesitzer betragen bis zu 2.100 Euro.