Änderungen bei medizinischer Versorgung

Das Jahr 2018 bringt eine Reihe von Neuerungen und Veränderungen mit sich, unter anderem wird der Pflegeregress abgeschafft. Im Bereich der medizinischen Versorgung gibt es zahlreiche Neuerungen.

Die unterschiedlich hohen Zuschüsse, die die einzelnen Krankenkassen für Leistungen von Ärzten und Therapeuten gewähren, haben immer wieder für Diskussionen gesorgt. Ab dem nächsten Jahr gibt es hier eine Angleichung, sagt, Johann Lintner, der Direktor der Kärntner Gebietskrankenkasse. „Bei der Leistungsharmonisierung wird im Jahr 2018 die zweite Tranche wirksam. das geht vor allem in Richtung des abnehmbaren Zahnersatzes. Da hat es derzeit eine 50-prozentige Beteiligung des Patienten gegeben, die wird reduziert auf 25 Prozent. Im Bereich der Kieferorthopädie wird der Zuschuss, den wir leisten, von 50 Prozent auf 70 Prozent erhöht.“ Auch psychiatrische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärzten und Therapeuten werden künftig von der Kasse bezahlt.

Die Rezeptgebühr für auf Kassenrezept verordnete Medikamente wird, wie jedes Jahr, mit 1. Jänner angehoben und zwar von bisher 5,85 auf 6 Euro - mehr dazu in Rezeptgebühr wieder angehoben.

Änderungen 2018

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Die E-Card bekommt mehr Funktionen

E-Medikation bringt besseren Überblick

Die Funktionen der E-Card werden ausgeweitet. Bis Ende nächsten Jahres werden ärztliche Zuweisungen ausschließlich elektronisch erfolgen, ab Mitte Juni trifft das auch auf die Verordnung von Medikamenten zu. Lintner: „Die E-Medikation hat den Vorteil, dass sämtliche Verordnungen von Heilmitteln registriert werden und auf Wechselwirkungen geprüft werden. Die E-Medikationsliste wird ein Jahr aktuell bleiben, so dass man als verordnender Arzt auch feststellen kann, welche Medikamente von welchem Arzt verordnet werden. Auch der Apotheker hat einen besseren Überblick, aber das hat auch der Patient, der über sein ELGA-Portal selbst Einblick in die verordneten Medikamente nehmen kann.“

Dazu kommen eine Verkürzung der Wartezeiten bei planbaren CT- und MRT-Untersuchungen, auf maximal zehn bzw. 20 Arbeitstage - mehr dazu in MRT-Wartezeiten sollen kürzer werden (kaernten.ORF.at; 13.8.2017). Eine ebenfalls seit langem erhobene Forderung, die Abschaffung des Pflegeregresses, tritt ab 1.1. in Kraft. Damit behält der Staat nur noch Pension und Pflegegeld für die Betreuung in einem Pflegeheim ein. Auf das Vermögen des zu Pflegenden wird nicht mehr zurückgegriffen.

MRT Gerät

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Kürzere Wartezeiten für MRT-Termine

Aus für 500-Euro-Schein

Die Gebühren bei Bankomat-Behebungen fallen Mitte Jänner großteils weg. Banken dürfen sie nur noch in Ausnahmefällen verrechnen. Und die Gebühren, die unabhängige Bankomaten-Betreiber verrechnen, müssen von den kontoführenden Banken übernommen werden. Eingeläutet wird das Ende des 500-Euro-Scheines. Aus Sicherheitsgründen wird er nicht mehr gedruckt, er bleibt aber unbegrenzt gültig.

Schwierige Zeiten kommen auf Verkehrssünder zu. Denn mit Hilfe von Radarfotos werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr nur Raser ausgeforscht, sondern auch Autofahrer, die ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, oder Motorradfahrer, die ohne Helm unterwegs sind.

Änderungen 2018

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Radarfotos künftig auch für Telefonieren ohne Freisprechanlage

Probezeit bei Führerschein verlängert

Auch für Führerscheinneulinge brechen mit erstem Juni härtere Zeiten an. Die Probezeit wird auf drei Jahre verlängert. Wird man während dieser zeit etwa beim Telefonieren ohne Freisprechanlage erwischt, verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.

Ab März müssen alle Neuautos mit einem Notrufsystem ausgerüstet sein. So kann bei einen Unfall per Notrufknopf bzw. Crashsender Hilfe herbeigerufen werden. Und spätestens am 1. Februar wechselt die Farbe der Autobahnvignette von türkis auf kirschrot. Wer auf das digitale Pickerl umsteigt, muss dieses spätestens am 13. Jänner bestellen, denn die Aktivierung dauert 18 Tage.

Änderungen 2018

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Ab März müssen neue Pkws ein Notrufsystem haben

Weiter keine einheitliche Mindestsicherung

Die bundeseinheitliche Mindestsicherung lässt weiter auf sich warten. In Kärnten werden weiterhin maximal 844,46 Euro ausbezahlt. Am vierten März werden die Kärntnerinnen und Kärntner zu den Urnen gerufen, ein neuer Landtag wird gewählt. Erstmals wird es eine klare Trennung von Regierungskoalition und Opposition geben. Einschätzungen zur politischen Entwicklung kommen von der Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle - mehr dazu in 2018 wird spannendes Wahljahr.