Rezeptgebühr wieder angehoben
Mit Stichtag 30. November 2017 sind 41.440 Menschen in Kärnten von der Rezeptgebühr befreit. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es fast 42.000 Personen. Normalerweise steigt die Zahl jedes Jahr leicht, sagte Gerald Raunig von der Gebietskrankenkasse, weil zum Beispiel bestimmte Bezieher von Leistungen - wie Ausgleichszulagenbezieher - vermehrt dazu kommen oder Anträge gestellt werden."
Gebührenbefreiung ab zwei Prozent des Einkommens
Die Obergrenze für die Befreiung von den Rezeptgebühren liegt bei zwei Prozent des Jahres-Nettoeinkommens. Die größte Gruppe derer, die von der Rezeptgebühr befreit werden, sind die Ausgleichszulagenbezieher. An zweiter Stelle stehen chronisch Kranke, die dritte Gruppe sind jene, die einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung bei ihrer Krankenversicherung stellen.
Raunig: „Für jeden Versicherten ist ein eigenes Rezeptgebührenkonto angelegt. Darauf wird das bekannte Jahres-Nettoeinkommen hinterlegt. Zum anderen werden alle Rezeptgebühren, die über die Apotheke abgerechnet werden, erfasst und gespeichert. Sobald die Grenze von zwei Prozent des Nettoeinkommens erreicht ist, ist die Person ab diesem Moment bis zum Ende des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.“ Das Service Entgelt für die E-Card, das im Novmeber 2018 für das Jahr 2019 fällig wird, beträgt übrigens 11,70 Euro.
Link:
- Änderungen bei medizinischer Versorgung (kaernten.ORF.at; 31.12.2017)