17 Stellungnahmen zu Verfassungsentwurf

17 Stellungnahmen sind zum Entwurf der neuen Landesverfassung eingegangen, darunter ein Ergänzungswunsch der Slowenenorganisation in Sachen „Landesprache“. Viel Bewegung wird hier aber nicht erwartet.

Die neue Kärntner Landesverfassung kommt in den Endspurt. Am Dienstag ging die Begutachtungsfrist zu Ende. Zwei Monate lang gab es die Möglichkeit, zum vorgelegten Entwurf von SPÖ, ÖVP und Grünen Stellung zu nehmen, 17 Stellungnahmen liegen vor. Die wesentlichste geplante Änderung ist die Abschaffung des Proporzsystems in der Landesregierung, also die klare Trennung in Regierungsparteien und Opposition.

Aufreger „Deutsch alleinige Landessprache“

Größter Aufreger der letzten Tage war aber sicher jener neue Passus im Entwurf, wonach Deutsch die alleinige Landessprache Kärntens sei. Dazu hieß es vom Obmann des Rechts- und Verfassungsausschusses im Landtag, Andreas Scherwitzl von der SPÖ: "Natürlich wurde die Frage der Verankerung der slowenischen Volksgruppe von einigen Organisationen und Einzelpersonen angesprochen. Grundsätzlich wird in den meisten Stellungnahmen die Abschaffung des Proporzes begrüßt, es gibt auch Stellungnahmen, die das kritisch sehen.“

Forderung: Auch Slowenisch soll Landessprache sein

Von den Volksgruppenorganisationen gibt es eine gemeinsame Stellungnahme. Darin enthalten ist die Forderung nach einer Ergänzung, wonach im gemischtsprachigen Gebiet neben Deutsch auch Slowenisch die Landessprache sein soll.

Scherwitzl: "Es ist grundsätzlich im Volksgruppengesetz geregelt, wo Slowenisch als Amtssprache zugelassen ist. An diesem Umstand ändert sich rein gar nichts, das bleibt wie bisher vollinhaltlich aufrecht. Deshalb glaube ich nicht, dass sich das in der Landesverfassung wird umsetzen lassen. Es muss aber auch klargestellt werden, dass der Terminus Deutsch als Landessprache nicht bedeutet, dass man den Menschen vorschreiben möchte, wie sie zu sprechen haben, sondern das bezieht sich nur auf die Sprache der Gesetzgebung und Vollziehung.“

Freiheitliche und KAB gegen „Einmischung“

Der freiheitliche Landesobmann Gernot Darmann kritisierte im Zuge der Diskussion die „politische Einmischung“ von außen. Darmann bezog sich damit auf Aussagen des slowenischen Staatspräsidenten Borut Pahor in einem Nachrichtenmagazin, wonach Pahor alles in seiner Macht stehende zum Schutze der slowenischen Minderheitenrechte tun wolle. Darmann wies darauf hin, dass die deutschprachige Minderheit in Slowenien nach wie vor nicht als Volksgruppe anerkannt sei.

Als „völlig unangebracht“ beurteilt auch der Kärntner Abwehrkämpferbund die „Einmischung in Kärntner Angelegenheiten“ durch den slowenischen Staatspräsidenten. Die Anzahl der „bekennenden Slowenen“ werde auf etwa 5.000 Personen und damit ein Prozent der Gesamtbevölkerung geschätzt, für die Verankerung einer zweiten Landessprache bestehe keine rechtliche Notwendigkeit.

Weiter Spielraum bei Anzahl der Regierungmitglieder

Der vorliegende Entwurf sieht für die Landesregierung fünf bis sieben Mitglieder vor, wenn man eine fixe Zahl hätte – z.B. fünf festgeschrieben hätte, würde das von den Kosten weniger ausmachen. Dazu Scherwitzl: „Wir haben bewusst den Spielraum zwischen fünf und sieben gewählt, weil zukünftige Koalitionsregierungen entscheiden und auch verantworten müssen, wie viele Regierungsmitglieder sie haben. Es können ja Koalitionen aus zwei oder drei Parteien gebildet werden, also wird man diesen minimalen Spielraum in der Zusammensetzung der Regierung sicherlich brauchen.“

Klubstatus schon ab zwei Abgeordneten?

Die Opposition im Landtag soll gestärkt werden. Vor allem die kleineren Parteien fordern, dass es Klubstatus nicht erst ab vier Abgeordneten, sondern schon ab zwei geben soll. Hier gibt es zwei Zugänge, nämlich entweder den Klubstatus zu senken oder die Rechte von Interessensgemeinschaften aufzuwerten. „Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, das wird nicht Gegenstand der Diskussionen der nächsten Wochen sein“, so Scherwitzl.

„Gesprächsbereitschaft“ im Detail bestehe noch

Der vorliegende Entwurf ist in der Dreierkoalition abgestimmt, große Veränderungen werde es nicht mehr geben, heißt es von Scherwitzl. Aber: "Dort wo es Anregungen gibt, die vernünftig sind und zu mehr Klarheit führen, wird sicher Gesprächsbereitschaft bestehen. Wir werden das auch mit den anderen Parteien besprechen, so dass es möglich sein wird, einen entsprechenden Gesetzesentwurf dem Kärntner Landtag vorzulegen.“ Mit einem Beschluss sei Anfang Juni zu rechnen, die Bestimmungen könnten dann mit Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode in Kraft treten, also nach der nächsten Landtagswahl - voraussichtlich im März 2018.

Wenn bei dieser Landtagssitzung alle Abgeordneten anwesend sind, braucht es 24 Stimmen. Scherwitzl glaubt nicht, dass einer der Abgeordneten ausschert: „Alle Koalitionsparteien haben gesagt, sie stehen zum ausverhandelten Paktum. Wir werden uns bemühen, auch andere Landtagsparteien zu gewinnen, damit auch diese der Verfassungsänderung zustimmen.“

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