Schnellere Abschiebung von Flüchtlingen

Die Polizei Kärntens und Friauls haben ein Flüchtlingsabkommen unterzeichnet. Es sieht vor, dass illegal eingewanderte Flüchtlinge binnen 24 Stunden wieder in das Nachbarland abgeschoben werden können.

Unterzeichnet wurde das Abkommen zur „beschleunigten Rückführung von Flüchtlingen“ am Donnerstag in Thörl-Maglern von der Kärntner Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiss und vom Polizeichef von Udine, Claudio Cracovia, sowie von der Direktorin der Grenzpolizei am Tarvis, Irene Tittoni. Das Abkommen sieht vor, dass illegal eingewanderte Flüchtlinge nach Italien bzw. umgekehrt nach Österreich abgeschoben werden können - unter der Bedingung, dass die Abschiebung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

Außerdem muss bewiesen werden, dass die Migranten durch das Land gereist sind, in das sie zurückgeführt werden. Dieser Beweis ist nicht notwendig, wenn die Migranten von gemeinsamen italienisch-österreichischen Polizeistreifen aufgegriffen werden. Die beschleunigte Rückführungsprozedur ist nicht vorgesehen, wenn die Person um Asyl in einem Drittland angesucht hat, in dem das Dubliner Abkommen gilt.

Grenzmanagement an Kärntner Grenzen

Die Flüchtlingsbewegung in Kärnten ist derzeit eher gering, die Asylquartiere des Bundes sind nur zu rund einem Drittel belegt, die meisten Asylwerber werden in Italien versorgt und untergebracht. Am Grenzübergang Thörl-Maglern wurde ein so genanntes Grenzmanagement vorbereitet, dazu wurden bestehenden Gebäude adaptiert und Zelte und Container vorbereitet. Das Grenzmanagement wird bei Bedarf aktiviert und ist so ausgerichtet, dass pro Tag etwa 500 bis 700 Flüchtlinge erfasst und kontrolliert werden können.

Auch Flüchtlinge, die versuchen, über die Autobahn nach Österreich zu gelangen, werden zu der Einrichtung an der Bundesstraße gebracht. Ein Grenzmanagement für Flüchtlinge gibt es bereits beim Karawankentunnel. Beim Grenzübertritt müssen Flüchtlinge in einem Formular Geburtsdatum, Herkunft und Angaben zur Fluchtroute abgeben.

Links: