Heta-Einigung: Erleichterung – und Sorge

Die Grundsatzeinigung mit den Heta-Gläubigern sorgt in Kärnten für Erleichterung, die Wirtschaft erhofft sich nun eine deutliche Aufbruchsstimmung. Der nötige Sparkurs des Landes bereitet aber auch Sorgen.

Die Grundsatzeinigung mit den Heta-Gläubigern sorgte am Mittwoch in Kärnten überwiegend für Erleichterung. Bislang stimmte die Hälfte der Gläubiger für die außergerichtliche Einigung, eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist nötig – mehr dazu in Kaiser zu Heta: „Guter Tag für Kärnten“. Mit dieser Lösung, die bis Herbst fixiert sein soll, wäre Kärnten seine Haftungen über elf Milliarden Euro los. Damit gebe es wieder eine Zukunftsperspektive, hieß es von Seiten der Dreierkoalition.

„Grottenschlechte Grundstimmung bessern“

Eine positive Stimmung im Land wünscht sich auch dringend die Wirtschaft. Klaus Peter Kronlechner, Sprecher der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Kärntner Wirtschaftskammer, begrüßt daher die Einigung und hofft, dass nun die „grottenschlechte Grundstimmung im Land besser wird.“

Denn das rege auch die Wirtschaft wieder zu Investitionen an. „Der Bevölkerung müssen die Zukunftsängste genommen werden, wir brauchen dringend eine Aufbruchsstimmung.“ Von der Politik erwartet sich Kronlechner trotz Sparprogramms „Investitions- und Konjunkturanreize“. Das Sparprogramm dürfe nicht zu Lasten der Wirtschaft gehen.

„Keine Tabus beim Sparen“

1,2 Milliarden Euro wird Kärnten die Einigung mit den Gläubigern kosten. Das Geld nimmt Kärnten beim Bund auf. Dass der Sparkurs des Landes weitergehen muss, kündigte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Mittwoch bereits an. Die Rückzahlung der 1, 2 Milliarden bringe Kärnten schon in eine „kritische Situation“, sagt Erich Schwarz, Dekan der Klagenfurter Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Aber aus Krisen könne man auch gestärkt herausgehen.

Für den Sparkurs dürfe es keine Tabus geben, zumal das Land schwer mehr Einnahmen lukrieren könne, sagte Schwarz. Zu hinterfragen sei etwa, „ob man jedes Spital braucht und in jedem Spital die gleiche Infrastruktur.“ Auch bei der Verwaltung sei zu hinterfragen, ob alle Leistungen künftig nötig seien. Zum Beispiel, so Schwarz, die Pendlerpauschale. Zum Ausgleich könne etwa der Öffentliche Verkehr ausgebaut werden.

Bei den Landesbediensteten spricht sich der Wirtschaftswissenschaftler für ein „moderneres Dienstrecht“ aus: „Es ist fraglich, ob jede Zulage, die irgendwann erworben wurde, auch in Zukunft aufrecht erhalten werden muss.“ Auch bei den Landesgesellschaften sei sicher so manches Sparpotential zu orten.

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