Zahlen für nicht genutztes Bauland

Bei einer Konferenz der Raumordnungsreferenten am Dienstag sind auch die Folgen von Überhang an Bauland diskutiert worden. Rolf Holub (Grüne) sagte, für nicht genutztes, aber bereits gewidmetes Bauland sollte künftig gezahlt werden müssen.

Kärnten habe einen Überhang an Bauland. Daher sei die Mobilisierung von Bauland ein wesentliches Anliegen im neuen Kärntner Gemeindeplanungsgesetz, sagte Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) nach der Referentenkonferenz. Durch zahlreiche Maßnahmen solle erreicht werden, dass unbebautes Bauland mobilisiert werde. Alle anderen Bundesländer gehen diesen Weg ebenso.

Ein weiteres Thema waren laut Aussendung des Landes Leerstände, beispielsweise im landwirtschaftlichen Bereich oder auch bei großen Einfamilienhäusern im ländlichen Raum. Schaunig sagte, Änderungen bei der Wohnbauförderung sollten es ermöglichen, dass große Einfamilienhäuser derart umgebaut werden, dass ein Teil davon vermietet werden kann.

Änderungen bei Wohnbauförderung

Im ländlichen Bereich sei ein geförderter Wohnbau kaum möglich, daher solle ein bestehender Leerstand zukünftig nutzbar gemacht werden. Mit der Wohnbauförderung sollen hier gezielte Umbaumaßnahmen unterstützt werden, so Schaunig. Ebenso sollen Hauseigentümer bei gezielter Nachnutzung beispielsweise bei Mietverträgen und der Verwaltung unterstützt werden.

Rolf Holub sagte, Kärnten habe überproportional viele Widmungen: Mit knapp 28.000 Hektar, davon mehr als 23.000 für den Wohnbau, habe man im Vergleich zum gleich großen Bundesland Salzburg doppelt so viele Widmungen. Auch Tirol mit wesentlich mehr Einwohnern habe weniger gewidmete Flächen. Auf dieser Fläche könnten laut Holub mehr als 800.000 Kärntner wohnen.

Holub: Bundesländer müssen voneinander lernen

In anderen Bundesländern seien Instrumente wie die Bebauungsfrist schon vorhanden oder in Vorbereitung. Es müsse für bereits gewidmetes Bauland bezahlt werden, wenn es nicht genutzt werde, sagte Holub. Das betreffe aber vor allem neu gewidmete Flächen.

Holub wies außerdem darauf hin, dass mit der politischen Konferenz im Anschluss an die Expertenkonferenz die Bedeutung dieses umfassenden Themas Raumordnung aufgewertet werden soll. Da es dafür kein Ministerium und keinen Minister auf Bundesebene gebe, würden die Bundesländer autark arbeiten und auch voneinander lernen.

FPÖ und ÖVP lehnen Novellierung ab

In einer Aussendung am Mittwoch sagte FPÖ-Obmann Christian Ragger, man sei strikt gegen die geplante Novellierung des Raumordnungsgesetzes und den damit verbundenen Erhaltungsbeitrag für unbebautes Bauland. Was Schaunig eine gerechte Zuordnung der Kosten nenne, sei in Wahrheit eine massive Mehrbelastung, so Ragger. Der Erhaltungsbeitrag sei nicht fair und würde eine massive Mietenerhöhung mit sich bringen.

Auch der Koalitionspartner von SPÖ und Grünen, die ÖVP, lehnt den Vorschlag ab. ÖVP-Obmann Christian Benger sagte, die Gemeinden könnten schon jetzt mit unbebauten Grundstücken autonom umgehen.

Grundbesitzer kann Kaution verlieren

Tatsächlich können Gemeinden seit 20 Jahren mit Grundstücksbesitzer eine Vereinbarung über eine so genannte Bebauungsverpflichtung abschließen. Diese sieht vor, dass Grundeigentümer, die nicht bauen, nach spätestens sieben Jahren eine hinterlegte Kaution verlieren. Das können Beträge bis zu höchstens 20 Prozent des Grundstückswertes sein. Doch die Bebauungsverpflichtung löste das Problem nicht. Weiter blockieren nicht bebaute Grundstücke neue Bauwidmungen in den Gemeinden.

Zum anderen haben Gemeinden für diese Grundstücke oft schon die Anschlüsse für Kanal und Wasser bereitgestellt. Die Kosten dafür kann sich eine Gemeinde aber erst dann zurückholen, wenn wirklich gebaut wird, erst dann kann ein Anschlussbeitrag eingehoben werden. Und darauf soll der geplante Erhaltungsbeitrag - wie es ihn bereits in Oberösterreich gibt - abzielen. Wer ein mit Kanal und Wasseranschluss versorgtes Grundstück mit Baulandwidmung besitzt, könnte dann einen Beitrag zwischen 30 und 60 Cent pro Quadratmeter und Jahr leisten und damit die Gemeinde entlasten. Das zielt besonders auf Altbestände ab.

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