„Durchgriffsrecht auf ein Jahr beschränken“

Der Bund darf nun auch gegen den Willen von Bundesländern und Gemeinden Asylquartiere errichten. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) fordert, dieses Durchgriffsrecht auf nur ein Jahr zu befristen. Der Druck auf säumige Gemeinden könnte dadurch aber erhöht werden.

Kaiser warnte erneut vor einer „Kostenumkehr zu Lasten der Länder“ und forderte „Maastrichtneutralität“ ihrer Asylaufwendungen. Außerdem sollen die Richtwerte einer jährlichen Evaluierung unterzogen werden, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme seiner Sprecherin gegenüber der APA.

Zur Frage von Grenzkontrollen als Maßnahme gegen die Flüchtlingsströme forderte der Kärntner Flüchtlingsreferent erneut eine Lösung auf EU-Ebene. „Ein Rückfall in alte Zeiten, mit geschlossenen Grenzbalken, kann nur das letzte Mittel sein“, so Kaiser.

„Erhöht Druck auf säumige Gemeinden“

Barbara Payer, Flüchtlingsbeauftragte des Landes, sieht das Durchgriffsrecht des Bundes nicht nur negativ. Dies könnte den Druck auf Bezirke erhöhen, die bisher in der Schaffung von Quartieren nicht sehr aktiv waren: „Die Gefahr die im Raum schwebt ist, wenn man in Kärnten die Quote nicht erfüllt und ein Bezirk sehr säumig ist, der Bund dann dort durchgreifen kann.“

Das könne dazu beitragen, dass man sich dort solidarisch erkläre und auf das bewährte Landessystem zurückgreife, kleiner Einheiten bis maximal 50 Personen schaffe, um ein Eingreifen des Bundes zu vermeiden. Denn dann könnten es bis zu 300 Betten pro Bezirk geben, so Payer.

Säumig beim Bereitstellen von Asylplätzen sind derzeit die Bezirke Klagenfurt-Land, Villach-Land und Spittal, wo die Quote derzeit am schlechtesten erfüllt wird. In Spittal gebe es aber mittlerweile Bemühungen, wenigstens einige Plätze zu finden, so Payer. Sie schaue sich dort im Drau- und Mölltal und im Großraum Spittal an.

Projekt Ossiach auf Eis

Noch diese Woche sperrt in St. Egyden bei Velden im Bezirk Villach Land ein Flüchtlingsheim auf. 50 Menschen werden dort untergebracht. Ein ursprünglich geplantes Flüchtlings-Verteilzentrum in Ossiach liegt auf Eis. Wegen eines Baustopps können die nötigen Umbauarbeiten des ehemaligen Blindenheimes nicht fortgesetzt werden. Geprüft wird vom Land das Angebot der Gemeinde Ossiach, fünf BUWOG Wohnungen für bis zu 30 Menschen als Quartiere bereitzustellen.

Team Kärnten Stronach gegen Bevormundung

In einer Aussendung reagierten Landesrat Gerhard Köfer und IG-Obmann im Landtag, Hartmut Prasch auf das beschlossene Durchgriffsrecht. Es sei eine reine Anlassgesetzgebung, föderale Grundsätze werden über Bord geworfen. Die Bevormundung schüre Konflikte in den Gemeinden.

Ragger: Tabubruch

Bereits am Montag reagierte FPÖ-Obmann Christian Ragger auf den Beschluss. Er nannte es den größten Politik-Tabubruch der 2. Republik. Keine Gemeinde sei davor gefeit, dass man Quartiere für Asylwerber zwangsverordne, so Ragger. Die Länder hätten nichts mitzureden, müssen aber mitzahlen.

„Nein zur Zwangsverpflichtung“ vom BZÖ

„Statt rechtzeitig Grenzkontrollen einzuführen, Schleppern mit deutlich höheren Strafen das Handwerk zu legen und Wirtschaftsflüchtlinge konsequent abzuschieben, wird jetzt die Verfassung geändert und so Gemeinden und die Bevölkerung entmündigt“, hieß es von BZÖ-Kärnten Obfrau Johanna Trodt-Limpl. Das Durchgriffsrecht in der Asylthematik werde vom BZÖ „schärfstens“ abgelehnt.

Links: