Landesrechnungshof darf selbstständig prüfen

Seit vielen Jahren schon fordert der Kärntner Rechnungshof, selbst entscheiden zu können, was er prüft. Bisher wurden die Prüfaufträge von der Politik erteilt. Der Landtag beschloss am Donnerstag, dass die alten Prüfaufträge eingestellt werden sollen.

Der Landesrechnungshof wurde jahrelang mit Prüfaufträgen der Politik überhäuft. Diese Aufträge seien aber oft parteipolitisch motiviert gewesen, kritisierten alle bisherigen Präsidenten des Landesrechnungshofes. Den Prüfern sei damit jeglicher Spielraum für eigenständige Untersuchungen genommen worden – ein Kärntner Unikum. Wie erwartet entschied der Landtag einstimmig, dass alle alten Prüfaufträge eingestellt werden, die politisch motiviert gewesen sein sollen.

Der Vorschlag, alle alten Prüfaufträge zu kassieren, kam von Rechnungshofdirektor Günter Bauer, hieß es am Donnerstag im Landtag. Einer der Gründe: Man sei aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, mehr als vier bis fünf Prüfungen im Jahr durchzuführen, das Abarbeiten der vorliegenden Aufträge würde daher wohl bis 2019 dauern.

Rechnungshof prüft Verwaltungsreform

Schon demnächst soll der Landesrechnungshof die laufende Verwaltungsreform auf ihre Effizienz hin überprüfen, auch was das Personal betrifft. Auch die Förderstrategie des Landes, Investitionen, die Krankenanstalten, Landesholding und Zukunftsfonds sollen durchleuchtet werden. Der Landesrechnungshof soll damit erstmals zu einem Organ werden, das im gesamten Verwaltungsbereich nach Einsparungsmöglichkeiten sucht und das ohne parteipolitischem Einfluss.

Zuständigkeiten ausgeweitet

Günter Bauer übernahm mit erstem Jänner das Amt des Rechnungshofdirektors. Unter seinem Vorgänger Heinrich Reithofer wurde noch die Reform des Rechnungshofes beschlossen, die es dem Rechnungshof unter anderem ermöglicht, seine Berichte zu veröffentlichen und damit allen Bürgern zugänglich zu machen. Außerdem wurde die Zuständigkeit des Rechnungshofes auch auf die Gemeinden ausgedehnt.

Landesverwaltung wird geprüft

Mit dem Verzicht der Parteien auf ihre Anträge sieht der Rechnungshofdirektor die Unabhängigkeit seiner Einrichtung gestärkt. Nun kann der Landesrechnungshof selbst entscheiden, welche Prüfungen vorgenommen werden. Im Zentrum stehen nun die Verwaltungsstrukturen des Landes, die ja ohnehin reformiert werden sollen. Auch Ausgliederungen, die seinerzeit gemacht wurden, etwa um EU-Auflagen zu entsprechen - wie etwa die Ausgliederung der Krankenanstalten - werden geprüft. Zu entscheiden ist, ob solche Ausgliederungen rückgängig gemacht werden sollen. Es gehe laut Bauer um Doppelgleisigkeiten, wie die Immobilienverwaltung. Hier müsse man prüfen, ob Synergien möglich sei.

Entscheidungsgrundlage für Politik

Bauer prüfte bei der Eingliederung der slowenischen Musikschule in die Kärntner Musikschulen vorweg. So könne das auch bei künftigen Reformen gelingen. Der Rechnungshof könne laut Bauer Zahlen und Fakten aufzeigen und der Politik eine Entscheidungsgrundlage bieten. Die von den Parteien zurückgenommenen Prüfaufträge seien aber nicht ganz aus der Welt. Der Landesrechnungshof werde, falls er es für nötig erachtet, die Vorschläge durchaus aufgreifen, sagte Bauer.

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