Hypo: RH-Präsident kritisiert Landtag

In Zusammenhang mit der Vorbereitung des Rechnungshofberichtes zur Notverstaatlichung der Hypo bekräftigte Rechnungshofpräsident Josef Moser am Sonntag die Kritik am Verhalten des Kärntner Landtages. Er habe einen Kardinalfehler begangen, indem er in den 2000er Jahren nur auf die Provisonen und nicht das Risko geachtet habe.

Konkret sei nur auf die Einnahmen für das Land, also die Haftungsprovisionen der Hypo, und nicht auf das Risiko und die eigenen Prüfungsrechte geachtet worden, kritisierte Moser am Sonntag in der ORF Pressestunde: „Im Jahr 2003 hat man sogar mit der Hypo eine Vereinbarung geschlossen, dass die Haftungsprovisionen vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2007 vorausbezahlt werden. Im Jahr 2004 hat man wieder eine Vereinbarung mit der Hypo geschlossen, dass sie eine Vorauszahlung der Haftungsprovisionen vom Jahr 2007 bis 2010 brauchen. Man hat gedacht, dies sei eine zukünftige Einnahmequelle, mit der man sich Projekte finanzieren kann.“

Es sei dabei jedoch kein Bedacht darauf genommen worden, welches Gefährdungspotenzial für die öffentliche Hand und für das Land damit verbunden sei. „Das ist ein Kardinalfehler und der ist unverzeihlich“, so Moser. 2009 habe die Hypo-Bank dem Kärntner Landtag die Überprüfung durch den Rechnungshof verweigert, sagte der RH-Präsident weiter. Der Kärntner Landtag habe das lediglich zur Kenntnis genommen und das Ausmaß der Haftungen weiter ausgedehnt - mehr dazu in Hypo: Systemversagen hat stattgefunden.

Staatsanwälte in Klagenfurt prüfen Hypo-Bericht

Der Bericht zur Hypo, den die von der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss Griss geleitete Hypo-Untersuchungskommission erstellt hat, wird nun auch von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und der Oberstaatsanwaltschaft Graz geprüft. Es werde geklärt, ob er neue Informationen zu strafrechtlich relevanten Vorgängen enthalte, das berichtete am Sonntag die Tageszeitung „Die Presse“.

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