„Paradiso“-Prozess: Sieben Freisprüche

Am Dienstagabend sind die Urteile im Hypo-„Paradiso“-Prozess gesprochen worden. Alle sieben Angeklagten wurden vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Nur die beiden Söhne des Malers Ernst Fuchs wurden wegen grober Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verurteilt.

Alle sieben Angeklagten wurden vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer sah den Vorwurf von Staatsanwalt Andreas Höbl als nicht erhärtet an. Lediglich die beiden Söhne des Malers Ernst Fuchs wurden wegen grober Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verurteilt. In diesem Punkt hatten sie sich schuldig bekannt.

Paradiso Gerichtssaal Hypo

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Der letzte Prozesstag

Der Werber Gernot Rumpold, die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander sowie ein Ex-Hypo-Prokurist und die zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs waren beschuldigt worden, im Zusammenhang mit einem Kredit in der Höhe von 7,5 Mio. Euro für einen geplanten, aber nie realisierten Wiener Kunstpark Untreue begangen haben.

Staatsanwalt sah Schuld als erwiesen

Staatsanwalt Höbl forderte am Dienstagnachmittag Schuldsprüche für alle Angeklagten. Diese bekannten sich der Untreue nach wie vor nicht schuldig. Laut Staatsanwalt sollen der Werber Gernot Rumpold, die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander sowie ein Ex-Hypo-Prokurist und zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs Untreue begangen haben. Den beiden Fuchs-Söhnen wird zusätzlich grob fahrlässige Benachteiligung der Gläubigerinteressen vorgeworfen. In diesem Fall bekannten sich die beiden schuldig.

Aus der Sicht des Anklägers habe das Beweisverfahren ergeben, dass der Kredit missbräuchlich vergeben wurde und die Bewilligung im Kreditkomitee nicht vertretbar war, daher sei sie missbräuchlich, weil ohne Sicherheiten erfolgt. Das sei allen klar gewesen. Xander, Striedinger und der Ex-Prokurist seien für ihn unmittelbare Täter, Kulterer als damaliger Konzernvorstand, die Fuchs-Söhne und Rumpold Bestimmungstäter. Der Kreditwunsch komme von oben und sei oben entschieden worden, das sei bekannt gewesen, sagte er in Richtung Kulterers.

„Totalausfall in Kauf genommen“

Die Angeklagten hätten einen Totalausfall des Kreditbetrags bewusst in Kauf genommen, führte der Ankläger aus. Es sei mit der Devise gehandelt worden: „Vielleicht geht es gut, aber wenn nicht, spielt es auch keine Rolle“, sagte der Staatsanwalt. Ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei somit erwiesen. Es habe sich um eine riskante Kunstfinanzierung gehandelt, mit der die Hypo keinerlei Erfahrung gehabt habe. Da die Projektwerber in Wien keine Finanzierung bekommen hätten, habe Rumpold angeboten, seine politischen Verbindungen zu nutzen.

Höbl stützte sich auch auf die Aussage des Belastungszeugen, eines ehemaligen Hypo-Mitarbeiters, der sich in seiner Einvernahme durch die Soko Hypo als „Erfüllungsgehilfe“ bezeichnet, diese Aussage aber in der Hauptverhandlung revidiert hatte. Weiters begründete der Ankläger seine Vorwürfe auch mit der Expertise des Gutachters, der zusätzliche Sicherheit für notwendig erachtet hatte.

Anwälte blieben bei „unschuldig“

Die Verteidiger im „Paradiso“-Prozess am Landesgericht Klagenfurt haben am Dienstagnachmittag die Unschuld ihrer Mandanten klar erwiesen gesehen. Sie forderten für die Ex-Hypo-Manager, den Werber Rumpold und die beiden Söhne des Künstlers Ernst Fuchs Freisprüche vom Vorwurf der Untreue. Den Privatbeteiligtenanspruch der Heta in der Höhe von 3,3 Mio. Euro erkannte keiner der Angeklagten an.

Für den Anwalt des Ex-Hypo-Konzernverstandes Wolfgang Kulterer, Josef Weixelbaum, hat das Verfahren mit „kaum überbietbarer Klarheit“ ergeben, dass Kulterer mit dem 7,5-Mio.-Euro-Kredit für die Paradiso-Stiftung nichts zu tun gehabt habe. Die Fehler seien beim Kreditantrag und der Kreditrisikobewertung gelegen, mit denen sein Mandant nichts zu tun gehabt habe, führte er aus.

Anwalt: „Schaler Beigeschmack“

Weixelbaum fragte sich auch, warum andere handelnde Personen, die dem Kredit wesentlich näher gewesen seien, nicht strafrechtlich verfolgt würden. „Ich verstehe es nicht“, sagte er. Daher bleibe für ihn der „schale Nachgeschmack einer nicht dokumentierten Kronzeugenregelung“ zurück. Er sieht seinen Mandanten „mit vorverurteilenden Argumenten völlig ungerechtfertigt in ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage hineingezogen“. Denn er sei in diesem Fall nicht Vorgesetzter gewesen, sondern habe nur eine Funktion im Konzern gehabt.

Kulterer sagte zu den Ausführungen des Anklägers, diese bestätigten seine Annahme: „Dass keine Anklage was wert ist, wenn nicht der Name Kulterer draufsteht. Mit Ihrer Darstellung unterstellen Sie mir telepathische Fähigkeiten und damit beleidigen Sie einige tausend Hypo-Mitarbeiter, die als dressierte Affen hingestellt werden, die nur das tun, was der Kulterer denkt“, sagte der Ex-Hypo-Chef.

Rumpold-Anwalt: „Schlampereien passiert“

Markus Singer als Verteidiger von Rumpold erklärte, sein Mandat habe schon aus Imagegründen großes Interesse daran gehabt, dass dieses Projekt funktioniere. Es seien in der Bank Schlampereien und Unfähigkeiten passiert, für die sein Mandant als Externer nun verantwortlich gemacht werde.

Sebastian Lesigang, Anwalt von Striedinger, erklärte, jeder Vorgesetzte dürfe und müsse darauf vertrauen, dass seine Mitarbeiter und Kollegen sich an die vorgegebenen Richtlinien halten. Auch der Sachverständige habe ausgeführt, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die zuständigen Sachbearbeiter nicht qualifiziert gewesen seien und nicht sachgemäß gearbeitet haben. Daraufhin sei der formelle Beschluss Striedingers im Kreditkomitee auch „mangelfrei“ gewesen.

Xanders Anwalt Gerd Tschernitz fragte sich, warum die Staatsanwaltschaft einen Unterschied mache zwischen seinem Mandanten und dessen Vorstandkollegin, die den Antrag ebenso positiv befürwortet hatte. Zudem sei Xander damals gerade erst nach längerem Krankenstand in die Hypo zurückgekehrt. „Wann hätte er mit Kulterer den Tatplan fassen können?“ fragte er den Ankläger.

„Politischer Prozess“

Wilfried Ludwig Weh, Verteidiger des Ex-Prokuristen, bezeichnete das Verfahren als „politischen Prozess“ und zitierte unter anderem auch aus dem Bericht der Griss-Kommission. „Wir führen hier ein Sonderstrafrecht ein, das es sonst nirgends gibt. Unvertretbarkeit kann nicht maßgeblich für Untreue sein“, meinte er als Beispiel. Der Staatsanwalt hatte den Kreditbeschluss als „wirtschaftlich unvertretbar“ bezeichnet und sich dabei auf das Gutachten berufen.

Anwalt Stefan Lehner verlangte für die Söhne von Ernst Fuchs ebenfalls einen Freispruch wegen Untreue und ein mildes Urteil für den Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen. Welche internen Schritte in der Bank durchlaufen oder nicht durchlaufen worden sein, davon hätten seine Mandanten keine Ahnung gehabt, sagte er. „Sie haben einfach an das Projekt geglaubt.“ Und sie haben auch keinen Vermögensschaden der Hypo in Kauf genommen, ergänzte er.

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