Paradiso-Prozess: Hypo wurde gewarnt

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch der Paradiso-Prozess weitergegangen. Mehrere in die Planungsphase des Wiener Kunstparks involvierte Personen sagten aus, darunter ein Wiener Immobilienmakler: Er habe die Hypo vor dem Projekt gewarnt. Die Hauptverhandlung wurde auf Donnerstag vertagt.

Der Wiener Immobilienmakler sagte als letzter Zeuge dieses Mittwochs aus. Er habe im Jahr 2004 mit den Projektwerbern, den Söhnen des Künstlers Ernst Fuchs, die exklusiven Verwertungsrechte der Immobilien des Paradiso-Projekts, vereinbart. Als er im Jänner 2005 in den Medien gelesen habe, dass der Werber Gernot Rumpold die Vertretung des Projekts habe, habe er seine unterschriebenen Verträge dem Hypo-Büro in Wien übergeben, um die Vertreter der Bank zu warnen. Denn es sei damit zu rechnen gewesen, dass die Projektwerber auch die Vereinbarungen mit der Hypo brechen werden, wenn sie schon seinen Vertrag nicht eingehalten hätten.

Prozess wegen 7,5 Mio. - Kredit

Im Prozess geht es über die Vergabe eines 7,5 Millionen-Euro-Kredits für einen in Wien geplanten Kunstpark in den Jahren 2004 und 2005. Angeklagt sind ehemalige Hypo-Manager, der Werber Gernot Rumpold sowie zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs.

Die Vereinbarung mit Rumpold habe nur die Vermittlung des Kredits sowie Marketing und PR betroffen und habe nichts mit Maklertätigkeit zu tun gehabt, sagte einer der Projektwerber auf Nachfrage der Richterin. Am Donnerstag soll nochmals der Belastungszeuge befragt werden, anschließend ist die Erörterung des Gutachtens geplant.

„Hypo Alpe Adria war für mich FPÖ“

„Hypo Alpe Adria war für mich FPÖ“, sagte jener Professor im Zeugenstand, der das Konzept erstellt hatte. Er sagte, er sei gegen eine Finanzierung durch die Hypo wegen einer georteten Nähe zur FPÖ gewesen. Als ihm die beiden Söhne von Maler Ernst Fuchs erzählten, dass die Hypo das Projekt finanzieren werde, habe er „Handschweiß“ bekommen und gesagt: „Wer ins Hurengasserl geht, kommt mit einem Tripper heraus. Lasst’s die Finger davon.“ Er berichtete von seinem gewerkschaftlichen Hintergrund, die FPÖ sei eben der „Klassenfeind“. Vielleicht sei seine Ablehnung auch „reinem Chauvinismus“ geschuldet, die Hypo habe damals nämlich schon als „gute Bank“ gegolten.

„Alle Banken wollten Sicherheiten für das Projekt. Einer der Vorzüge der Hypo war, da war mehr Zuversicht als bei den anderen Banken. Bei solchen Projekten braucht man die Zuversicht“, sagte der Projektplaner. Nach seinem Konzept hätte es vier bis fünf Mio. Euro zur Finanzierung des Projekts gebraucht. Der gewährte Kreditbetrag war weit höher und lag bei rund 7,5 Mio. Euro. „Ich wusste, dass sehr viel bei der Hypo aufgenommen wurde, das Projekt hatte sich sehr ausgeweitet“, sagte der Zeuge. Er sei aus dem Projekt ausgestiegen, weil ihm der Ehrgeiz der Architekten zuwider gewesen sei. Gescheitert sei der Park dann an „tektonischen Verschiebungen der einzelnen Interessen“ und Streitigkeiten unter den „Clans“ der Familie. „Der Ernst Fuchs ist ein Bergwerk, bei dem alle abbauen wollten.“

Hypo-Kredit besicherte Baurecht - Wert? „Null“

Im Anschluss sagte ein Banksachverständiger aus, der den Verkehrswert des Baurechts im Vorfeld der Finanzierung durch die Hypo bewertet hatte. Er erläuterte, dass der Wert, den er ermittelt habe, den Wert des fertig gebauten Parks bezeichnete. Richterin Ute Lambauer fragte: „Was war das Baurecht wert zu dem Zeitpunkt im November 2004 bevor das Gebäude gebaut war?“ - „Null“, antwortete der Gutachter. Die Verteidiger meinten, diese Sichtweise entspreche nicht der Rechtslage. Mit dem Baurecht wurde der Hypo-Kredit besichert.

Er berichtete von einem Gespräch mit dem Hypo-Sachbearbeiter, dem ursprünglichen Belastungszeugen in dem Verfahren, das bei der Spatenstichfeier für den Paradiso-Park geführt worden sei. Er habe den Hypo-Mitarbeiter davor gewarnt, die Kreditsumme sofort zu überweisen, wie das geplant gewesen sei. Man dürfe erst nach Vorlage von Rechnungen zahlen. Der Mann sei sehr „wahnsinnig arrogant“ gewesen und habe ihm gesagt, er überschreite seine Kompetenz.

Kriminalbeamter als Zeuge

Als Zeuge kam auch ein Kriminalbeamter der Soko Hypo zu Wort, der den Belastungszeugen, einen Hypo-Mitarbeiter, in den Jahren 2010 und 2012 vernommen hatte. Dieser Hypo-Mitarbeiter belastete bei seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei die Angeklagten Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander und bezeichnete sich selbst als „Erfüllungsgehilfen“.

Diese Aussagen schwächte er dann in seiner Aussage in der Hauptverhandlung vor Richterin Ute Lambauer ab und erklärte, die Wortwahl sei nicht von ihm gewesen.

Aussagen korrekt protokolliert

Der Kriminalbeamte erklärte hingegen, alles korrekt protokolliert zu haben. "Ich habe es so aufgeschrieben, wie er es gesagt hat. Das Wort „Erfüllungsgehilfe" ist nicht in meinem Sprachgebrauch.“ Er habe es davor das letzte Mal dreißig Jahre zuvor gehört gehabt. Daher habe er es auch unter Anführungszeichen gesetzt. „Ich hätte Handlanger oder Lückenbüßer gesagt“, meinte er weiter. Darüber hinaus habe der Hypo-Mitarbeiter abschließend das Protokoll Seite für Seite durchgelesen.

Verteidiger Gerd Tschernitz hielt ihm ein Protokoll vor, in dem der Kriminalbeamte jedoch genau dieses Wort in der Befragung eines anderen Mitarbeiters verwendet hatte. Darauf antwortete der Polizist, den Begriff wohl bei der telefonischen Vorladung des Belastungszeugen von diesem gehört, notiert und es wahrscheinlich dem anderen Mitarbeiter dann vorgehalten zu haben. „Ich habe mich nicht als Erfüllungsgehilfe missbrauchen lassen“ hatte dieser laut Protokoll gesagt.

Hypo-Mitarbeiter soll Angst um Job gehabt haben

Weiters erklärte der Zeuge, ihm sei auch aufgefallen, dass der Hypo-Mitarbeiter, der damals Bearbeiter des untersuchten Kreditfalls gewesen war, Angst gehabt habe, dass - aufgrund der Fragestellungen - gegen ihn ermittelt werde. Er sei in Sorge um seinen Job gewesen, sagte der Kriminalbeamte. Von dieser Sorge habe er den Vorgesetzten und der Staatsanwaltschaft berichtet, habe sie aber nicht weiter hinterfragt.

„Hat er (der Kreditbearbeiter, Anm.) jemals gesagt, er habe von seinen Vorgesetzten Druck bekommen, den Antrag positiv zu bearbeiten?“, fragte Ersatzrichterin Kornelia Philipp. Nein, so etwas habe der Hypo-Mitarbeiter seiner Erinnerung nach nicht gesagt, antwortete der Zeuge. „Dann hätte ich wegen Nötigung ermitteln müssen.“

Zeuge: Mitarbeiter bezog sich immer auf Prokurist

Weiters habe sich der Mitarbeiter immer auf seinen damaligen Vorgesetzten, den ebenfalls angeklagten Prokuristen bezogen, von dem er die Unterlagen bekommen habe. „Auf Kulterer hat er sich kaum bezogen, dass sich dieser eingebracht hätte“, sagte der Zeuge. Allerdings habe er angegeben, der Prokurist sei „immer ins Zimmer von Dr. Kulterer gelaufen und habe ihm Unterlagen vorgelegt“. Dabei sei er aber nicht gewesen, habe der Hypo-Mitarbeiter gesagt, erzählte der Zeuge. Weiters habe dieser gesagt, dass „Kulterer Rumpold wohl kennen“ werde, sagte er noch.

Weiters sagte der Beamte, er habe den Eindruck gehabt, dass der Hypo-Mitarbeiter dem Kreditantrag kritisch gegenübergestanden sei, über konkrete kritische Hinweise wisse er jedoch nichts. Diese haben sich seiner Meinung nach aus dem E-Mail-Verkehr und nicht aus dem Kreditantrag ergeben.

Belastungszeuge wird nochmals befragt

Die Hauptverhandlung wurde auf Donnerstag vertagt. Es soll nochmals der Belastungszeuge befragt werden, anschließend ist die Erörterung des Gutachtens geplant.

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