„Paradiso“- Kredit „nicht vertretbar“

Im Paradiso-Prozess am Landesgericht ist Donnerstagnachmittag der Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass der Hypo-Kredit von 7,5 Mio. Euro an die Paradiso Privatstiftung im Jahr 2004 „nicht vertretbar“ gewesen sei. Ein Verlust sei in Kauf genommen worden.

In seinem Gutachten über die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Vergabe des Kredits sagte Gutachter Josef Schima, dass der Kreditvergabeprozess grundsätzlich eingehalten worden sei. Doch da es sich um ein Sonderprojekt gehandelt habe und die Bank keine Erfahrung mit solchen Spezialbereichen wie der Entwicklung von Kunstprojekten gehabt habe, hätte man erhöhte Sorgfalt walten lassen und zusätzliche Sicherheiten fordern müssen. Daher sei für diesen speziellen Fall der Kreditvergabeprozess nicht eingehalten worden, führte er aus. Eine zusätzliche Sicherstellung wäre zumindest bis zur Errichtung der Gebäude notwendig gewesen, jedoch nicht mehr bei laufendem Betrieb, präzisierte er auf Nachfrage des Anwalts Stefan Lehner.

Keine Prüfung durch Kreditrisikomanagement

Die Darstellung des Projekts sei auf nur einer halben Seite erfolgt und aufgrund der Einzigartigkeit des Vorhabens zu kurz gewesen, erläuterte Schima sein Gutachten. Ebenso sei die Abwicklung mit nur 24 Tagen zwischen der ersten internen Betrachtung und der Kreditbewilligung in einer sehr kurzen Zeitspanne erfolgt. Das Kreditrisikomanagement hätte in diesem Fall eine tiefergreifende Prüfung vornehmen müssen, die in den zuständigen Gremien entsprechend zu bewerten gewesen wäre.

Eine Nachprüfung durch die Gremien, in diesem Fall die angeklagten Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie Gert Xander, sei nicht zwingend notwendig, es reiche eine Plausibilitätsprüfung, so Schima auf Nachfrage von Ersatzrichterin Kornelia Philipp. Sie müssten die vorliegenden Dokumente kritisch würdigen, sagte er später auf eine ähnliche Frage des Verteidigers Gerd Tschernitz. Diese kritische Würdigung sei aus den Unterlagen nicht zu entnehmen, meinte der Gutachter.

Gutachter: Kredit hätte nicht bewilligt werden dürfen

Ob aus diesen Unterlagen zu entnehmen sei, dass die Vorstände die kritische Würdigung unterlassen hätten, fragte Verteidiger Sebastian Lesigang nach. „Nein, das auch nicht“, antwortete Schima. Jedenfalls kam er zu dem Schluss, dass das Credit Committee, deren Mitglieder die angeklagten Ex-Hypo-Vorstände waren, den Kredit nicht hätten bewilligen dürfen. Weiters sagte der Gutachter, die Planzahlen für den Kunstpark seien von den Kreditnehmern gekommen und zu optimistisch gewesen, sie seien prüfungsbedürftig gewesen. Der Gutachter kritisierte auch, dass in diesen Berechnungen die Ertragssteuern fehlten, die sich sowohl Cashflow- als auch gewinnmindernd ausgewirkt hätten.

Zum Pfandrecht auf das Baurecht, das als Sicherheit für den Kredit eingebracht wurde, erklärte Schima, dieses sei für den Fall, dass noch keine Gebäude errichtet worden seien, geringer anzusetzen. Für den vorliegenden Fall bewertete er es mit Null oder sogar negativ, da man den Baurechtszins - in diesem Fall 33.700 Euro pro Jahr - an die Gemeinde abzuliefern habe. Das Baurecht gewinne an Wert, wenn gebaut werde. Im Fall Paradiso wurde mit den Bauarbeiten jedoch nie begonnen. Der Gutachter kam letztlich zu dem Schluss, dass ein Schaden für die Bank in Kauf genommen worden sei. Den effektiven Ausfall für die Hypo bezifferte er mit 3,25 Mio. Euro.

Belastungszeuge unter Druck

Ein Belastungszeuge verweigerte am Donnerstag teilweise die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Die Schöffen stimmten aber für Weiterbefragung. Auf eine Belehrung der Richterin über eine mögliche Selbstbelastung meinte der Ex-Hypo-Mitarbeiter, der auch Bearbeiter des Kredits in der Höhe von 7,5 Mio. Euro für einen geplanten Kunstpark in Wien war, er habe eigentlich keine Lust mehr auszusagen. „Ob Sie keine große Lust haben auszusagen, ist mir egal“, sagte die Richterin. Es gehe darum, ob er eine Selbstbelastungsgefahr sehe.

Schöffen genehmigten Weiterbefragung

Daraufhin verweigerte der Zeuge die Antwort auf die Fragen des Verteidigers Markus Singer, der ihn zu Details des Kreditvertrags und der Zuzählung des Geldes befragte. Warum er den Kredit auszahlen ließ, obwohl der als Bedingung vermerkte Generalunternehmer-Vertrag nie abgeschlossen wurde, wollte Singer wissen. Die angeklagten Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander hatten als Mitglieder der zuständigen Gremien den Antrag unter eben dieser Bedingung genehmigt.

Der Staatsanwalt bestand darauf, seine Fragen stellen zu dürfen, sah keine Selbstgefährdung des Kreditbetreuers, zumal dieser bereits einmal ausgesagt hatte und wies auf dessen untergeordnete Funktion in der Bank hin. Der Schöffensenat gab ihm nach längerer Beratung Recht.

„Keine Weisung erhalten“

Zuvor war es in dem Untreueverfahren gegen die ehemaligen Hypo-Manager sowie den Werber Gernot Rumpold und zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs als Kreditwerber wie schon am Tag davor wieder um den Begriff „Erfüllungsgehilfe“ gegangen. Der Belastungszeuge erklärte, er könne sich nicht erinnern, ob er diesen Ausdruck bei der Einvernahme durch die SoKo Hypo tatsächlich verwendet habe. Als wessen Erfüllungsgehilfe er sich dann gefühlt habe, wenn er das tatsächlich gesagt haben sollte, wollte die Richterin wissen. Er werde damit wohl seine Vorgesetzten, unter anderem die Vorstände Xander und Kulterer, gemeint haben, sagte der Zeuge.

Auch wiederholte er die Aussage aus seiner ersten Vernehmung, keine Weisung erhalten zu haben, den Kredit in einer bestimmten Form zu beurteilen. Über das von ihm in seiner Einvernahme vor der Soko behauptete Naheverhältnis zwischen Rumpold und Kulterer habe er nur aus den Medien gewusst. Er selbst habe die beiden Personen nie miteinander gesehen, sagte der Ex-Hypo-Mitarbeiter.

„Eigenmittel nicht überprüft“

Auf Fragen des Sachverständigen meinte der Kreditbearbeiter, dass es keine Überprüfungen gegeben habe, ob die „Paradiso“-Privatstiftung über andere Eigenmittel als die Kunstwerke des Künstlers Fuchs verfügte. Auch sei ihm nicht bekannt, ob der Stifter verpflichtet gewesen sei, Kunstwerke oder andere Eigenmittel nachzuschießen. Auch habe er nicht nach weiteren Sicherheiten gefragt.

Die Hauptverhandlung wurde auf 21. April vertagt.

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