Onlinekauf: Zoll beschlagnahmt Fälschung

Die Arbeiterkammer warnt vor vermeintlichen Schnäppchenkäufen im Internet. Neben der Gefahr von Betrügern drohen auch Probleme mit dem Zoll. Eine Konsumentin bekam bestellte Ware nicht, weil sie eine Fälschung war und beschlagnahmt wurde.

Eine Konsumentin kaufte laut Arbeiterkammer Kärnten Bekleidung in einem Onlineshop, auf einer vermeintlich deutschen Seite. Das Geld wurde von ihrer Kreditkarte abgebucht, die Ware kam aber nie an, sie wurde vom Zoll einbehalten. Denn die Kleidung war gefälschte Markenware aus China.

Anwalt wollte 350 Euro

Für die Konsumentin kam das dicke Ende dann noch in Form einer Rechnung. Ein Anwalt forderte eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von über 350 Euro für die Rechtsvertretung und die Vernichtung der Ware. Nach Intervention der AK musste das Geld nicht gezahlt werden.

Die AK rät, bei zu günstigen Preisen vorsichtig zu sein, es könnte sich um Fälschungen handeln. Jeder Online-Shop muss ein Impressum haben, wenn bei „Kontakt“ nur eine E-Mail-Adresse stehe, sei das auch verdächtig, so die AK.

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