Ärztegehälter: Einigung in Sicht

Im Streit um die Spitalsärzte-Gehälter sind einander Ärztevertreter und KABEG bei einem weiteren Treffen am Montag näher gekommen. Eine finanzielle Besserstellung der Jungärzte soll mit einer Neuverteilung der Ärztegebühr aus Sonderklasseversicherungen erreicht werden.

Das Gesetz zum neuen Spitalsärzte- Gehaltsschema befindet sich derzeit in Begutachtung. Ende April soll das Gehaltsschema neu im Landtag beschlossen werden. Ab Juni tritt es dann in Kraft. Die Spitalsärzte erhalten in den nächsten Tagen Post von der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG), sagte deren Vorstand Arnold Gabriel: „Das Gehaltsschema - wie ich es auch bei den Dienststellenbesuchen präsentiert habe - wird 1:1 umgesetzt. In dieser Woche wird es noch individuelle Schreiben an jeden Arzt geben - mit der alten und der künftigen Einstufung. Wir haben heute noch über weitere Maßnahmen gesprochen, die außerhalb des Gehaltsschemas zu realisieren wären.“

„Ausbildungszulage“ aus erhöhter Sonderklassegebühr

So sollen Jungärzte zusätzlich zum Grundgehalt künftig auch eine „Ausbildungszulage“ erhalten. Ärztekammerpräsident Josef Huber meinte dazu: „Natürlich werden hier in gewissen Maßen weitere Geldmittel notwendig sein. Es gibt auch Überlegungen, wie man dieses Geld aufstellen könnte, ohne das, was am Tisch liegt, zu sehr bemühen zu müssen.“

Dieses zusätzliche Geld für die Jungärzte soll aus der Sonderklassegebühr, die erhöht wurde, kommen, sagte KABEG-Vorstand Gabriel. In den nächsten vier Jahren stehen dafür neun Millionen Euro zur Verfügung: „Eine sogenannte Ausbildungszulage mit einer Gegengenfinanzierung aus Sonderklasseentgelten kann ich mir durchaus vorstellen. Das würde eine spürbare Verbesserung für die Ärzteschaft in Ausbildung bedeuten.“ Bisher profitieren von der Sonderklassegebühr nur Primar- und Oberärzte. Sie erhalten im Schnitt 1.200 Euro monatlich zusätzlich zum Grundgehalt.

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