OGH lehnte Koroschetz-Berufung ab

Der Oberste Gerichtshof hat die Berufung von Ex-Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz auch in letzter Instanz abgewiesen. Die Stadt Klagenfurt hat damit mit Peter Jost nur einen Magistratsdirektor.

Die ehemalige Klagenfurter Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz, die ihre befristete Bestellung beim Arbeitsgericht bekämpft hat, ist nun auch beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Sie hatte gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz Rekurs und Revision beim OGH eingelegt. Im Beschluss des Höchstgerichts wurde beides nun abgewiesen.

Klage: Befristung nicht rechtmäßig erfolgt

Koroschetz hatte sich in ihrer Klage darauf gestützt, dass die Befristung ihrer Bestellung bis Herbst 2013 nicht rechtmäßig erfolgt sei, daher stehe ihr die Funktion der Magistratsdirektorin auch danach zu. Am Zivilgericht in Klagenfurt sah man das auch so und gab Koroschetz recht. Die Stadt berief gegen das Urteil, das OLG Graz hob das Ersturteil auf und wies die Klage zurück. Dabei war die Frage entscheidend, ob die Bestellung als Akt der Hoheitsverwaltung zu qualifizieren ist.

Rekurs und die für den Fall eines Misserfolges eingebrachte Revision richteten sich gegen die Entscheidung des OLG wegen „unrichtiger rechtlicher Beurteilung“. Der OGH stellte fest, dass die Rechtsansicht des OLG im Rekurs nicht in Zweifel gezogen worden sei. Der Rechtsweg für die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche bei einem öffentlich-rechtlichen Akt sei ausgeschlossen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Mit ihrem Hauptbegehren strebt die Klägerin nämlich einen unmittelbaren Eingriff des ordentlichen Gerichts in die vom Gemeinderat ihrer öffentlich-rechtlichen Bestellung zur Magistratsdirektorin beigesetzte Befristung an...“ Dies ist nach Ansicht der Richter nicht möglich. Und die Revision sei gar nicht zulässig gewesen, da keine erhebliche Rechtsfrage aufgeworfen worden sei.

Klägerin muss größten Teil der Kosten tragen

Koroschetz hat damit beide von ihr gegen die Stadt Klagenfurt geführten Zivilverfahren rechtskräftig verloren und muss nun für den größten Teil der Verfahrenskosten aufkommen. Der zweite Prozess betraf ihre finanzielle Einstufung während ihrer drei Jahre als Magistratsdirektorin. Sie war der Ansicht, die Stadt hätte sie in die (höchste) Dienstklasse IX einstufen müssen, und forderte rund 35.000 Euro. Mit dieser Klage blitzte sie ebenfalls ab. Koroschetz’ Begehren, wieder als Magistratsdirektorin eingesetzt zu werden, sei damit auf allen rechtlichen Ebenen gescheitert, hieß es dazu aus dem Rathaus.

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