Verkeimtes Wasser: Mieterversammlung

Am Donnerstagabend haben sich rund 100 Mieter versammelt, die in den letzten Wochen von stark verkeimtem Wasser bis hin zu einem Duschverbot betroffen waren. Es kam kein Vertreter der Genossenschaft Kärntnerland. Die Staatsanwaltschaft hat Vorerhebungen eingeleitet.

Rund 100 Mieterinnen und Mieter kamen, aber weder der Vorstand der Wohnbaugenossenschaft Kärntnerland, Georg Wurmitzer, noch Geschäftsleiter Robert Prenner folgten der Einladung, um zumindest Anschuldigungen zu entkräften, man hätte fahrlässig gehandelt. Die Wohnbaugenossenschaft ließ sich stattdessen mit einem zweiseitigem Brief ihrer Rechtsanwaltskanzlei entschuldigen. Man stehe mit den Mietern ohnehin in Kontakt, daher werde man an der Veranstaltung auch nicht teilnehmen, hieß es.

Wasser gesundheitsgefährdend

Die Leitungen waren von verschiedenen Feuchtkeimen besiedelt, die Duschköpfe total verschleimt. Es wurde ein Duschverbot erlassen, später dann an zwei Wasserquellen pro Wohnung Filter eingebaut, bis die Anlage gereinigt und desinfiziert wurde. Der Genuss des Wassers könne möglicherweise unter anderem Erbrechen, Durchfall, Ohren- und Augenentzündungen, Lungenentzündungen und Rheumaerkrankungen auslösen, sagte damals das Klagenfurter Gesundheitsamt.

Anweisung zum richtigen Putzen

Zum Vorwurf des verkeimten Trinkwassers schreibt die Rechtsanwaltskanzlei, die Mieter würden ohnehin eine präzise Anweisung erhalten, wie in Zukunft Armaturen und Brauseköpfe in den Wohnungen zu reinigen sind. Viele Mieter empfinden eine Putzanleitung als Antwort auf das stark verunreinigte und gesundheitsgefährdende Wasser als blanken Hohn.

AK: Mietreduktion möglich

Die Kernfrage der Mieter an diesem Abend: Ist die Miete überhaupt zu zahlen, wenn Gesundheitsgefahr durch das Trinkwasser besteht. Rechtsexperte Michael Tschamer sagte, die Miete müsse nicht in voller Höhe gezahlt werden: „Wir leben in einem Rechtsstaat und niemand kann mich zu etwas zwingen. Wenn eine moderate Mietzinsminderung vom Mieter selbst betrieben wird, muss die Höhe der Minderung in letzter Konsequenz gerichtlich ausgemittelt werden.“ Es gebe aber keinen Prozentsatz, an dem man sich orientieren könne. Tschamer empfahl die gerichtliche Hinterlegung der Miete, wenn man der Kärntnerland die Miete nicht überweisen möchte.

Auch Installateur wird überprüft

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug, Voruntersuchungen sollen zeigen, ob die Wohnbausgenossenschaft überhaupt strafrechtlich belangt werden kann. Die Ursache, warum das Wasser in der Mehrparteienanlage verkeimt ist, wird man wohl nie mehr herausfinden. In den kommenden Tagen soll mit der chemischen Reinigung der Wasserleitungen begonnen werden. Die mittlerweile insolvente Installationsfirma wird laut Rechtsexperten der Arbeiterkammer wohl auch noch genauer unter die Lupe genommen werden müssen. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass mit minderwertigen Materialien gebaut worden sei.

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