„Böllerstreit“ vorerst beigelegt

Der Streit um das Böllerschießen zwischen einer Brauchtumsgruppe und einer Familie in der Gemeinde Rosegg ist vorerst zu Ende: Nach dem Urteil des Berufungsgerichtes ist Böllerschießen im Sinne des Brauchtums gerechtfertigt.

Die Kläger müssen vorerst die Kosten für das Verfahren tragen. Noch besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren noch beim Obersten Gerichtshof landet.

Ein Rauchfangkehrer aus Rosegg hatte den örtlichen Brauchtumsverein geklagt, weil dessen österliche Böllerschüsse seiner Frau und den Tieren Schaden zufügen sollen. Seit 2009 wird mit teuren Gutachten gekämpft - mehr dazu in „Böllerstreit“ geht in die nächste Runde.