„Böllerstreit“ geht in die nächste Runde

Der skurrile Rechtsstreit um einen Osterbrauch geht in die nächste Runde. Ein Rauchfangkehrer aus Rosegg hatte den örtlichen Brauchtumsverein geklagt, weil dessen österliche Böllerschüsse seiner Frau und den Tieren Schaden zufügen sollen.

Seit drei Jahren wird mit teuren Gutachten gekämpft. Die Kosten für den Streit betragen mittlerweile etwa 30.000 Euro. Ein Vergleich scheiterte am Montag knapp an der Kostenteilung.

2.500 Gaskanonen-Schüsse sind „zu laut“

Rauchfangkehrer Gebhart H. hat seine Beweise alle auf Video aufgezeichnet: Jedes Jahr am Karsamstag geht die Brauchtumsgruppe des Ortes auf eine etwa 400 Meter von seinem Haus entfernte Wiese und lässt es dort auf eine Weise krachen, wie es seit einem halben Jahrhundert Brauch ist - mit Gaskanonen. Zu laut, sagt Gebhart Hiebler, der beklagt dass diese Art von Lärm ganz unvermittelt über einen hereinbreche. „Zu Ostern hatten wir 2.500 Schüsse“.

Richter riet Parteien zu Einigung

Die Verhandlung von Montag fand in einem Besprechungsraum im Keller des Gemeindeamtes statt. Der Bezirksrichter musste darüber entscheiden, was als ortsüblicher oder ungebührlicher Lärm zu gelten habe und mahnte, dass es voraussichtlich kein klares Urteil geben werde. Er riet den Parteien, sich auf eine Lärmobergrenze von 85 Dezibel zu einigen. Kläger und Beklagter erklärten sich zuerst einverstanden. Ein Vergleich und damit eine Ende des Streits scheitert am Ende aber an den Kosten, die durch Gutachter und Anwaltskosten angefallen sind. „Halbe-Halbe“ will der Obmann der Brauchtumsgruppe, Erwin Felsperger, nicht akzeptieren.

„Wir haben uns bereit erklärt, unsere eigenen Kosten zu übernehmen. Genau weiß ich es nicht, aber auch diese betragen zwischen 5.000 und 6.000 Euro“.

„Bin nicht der Verursacher des Lärms“

Auf den hohen Gutachterkosten wollte aber auch der Rauchfangkehrer nicht sitzen bleiben. „Es kann durchaus sein, dass wir gewinnen und überhaupt nichts zahlen. Ich habe gesagt ok, wir treffen uns in der Mitte und teilen die Sachverständigenkosten, weil ich nicht der Verursacher dieses Lärms bin“.

Schließlich musste der Richter konstatieren: „Eine schöne Chance ist vorbei“. Schon stehen die nächsten Gutachterkosten von 2.000 Euro stehen an. Es wird weiterverhandelt.