KABEG-Spitzelaffäre: Gerichtsverfahren beendet

Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Freitag der Zivilprozess zwischen der KABEG und der Kärntner Ärztekammer wegen der sogenannten Spitzelaffäre beendet. Das Urteil ergeht schriftlich.

Die KABEG hat die Ärztekammer geklagt, weil sie das Protokoll einer internen Besprechung veröffentlicht hatte. In dieser Besprechung soll die ehemalige KABEG-Chefin Ines Manegold zugegeben haben, dass sie einen Spitzel in eine Ärztebetriebsversammlung entsandt hatte - mehr dazu in -Chronologie der KABEG-Spitzelaffäre (kaernten.ORF.at; 28.11.2011). Nach dieser Sitzung hatte Manegold den damaligen medizinischen Direktor des Klinikum Klagenfurt fristlos entlassen. Manegold widerspricht der Darstellung im Protokoll bis heute.

Primararzt widerspricht Manegold

Bei ihrer Einvernahme durch Richterin Daniela Bliem im Mai behauptete Manegold, dass der damalige KABEG-Anwalt ohne ihr Wissen einen Mitarbeiter in die Versammlung geschickt habe. Das bestätigte auch der Anwalt vor Gericht. Anders jedoch die beiden Besprechungsteilnehmer Herwig Wetzlinger, damals kaufmännischer Direktor, und Primarius Georg Pinter. Sie belasteten Manegold schwer. Beide hatten über die Unterredung mit Manegold auch ein Gesprächsprotokoll angefertigt.

Darin wurde festgehalten, dass Manegold gesagt habe, dass vorsorglich ein Informant in die Betriebsversammlung entsandt worden sei. Das bestätigte der Primararzt auch am Freitag bei seiner neuerlichen Einvernahme durch die Richterin. Er sagte auch, dass er, als das Protokoll öffentlich gemacht wurde, enorm unter Druck stand, weil Manegold damals ja seine Vorgesetzte war.

Urteil ergeht schriftlich

Als Zeuge wurde auch Albert Kreiner, der Vorsitzende der KABEG-Expertenkommission. Er sagte, dass der Primararzt ihm gegenüber erklärt habe, dass Manegold auch gemeint haben könnte, dass nicht sie selbst, sondern die KABEG einen Informanten in die Ärzteversammlung entsandt habe. Der Primararzt weist die Darstellung zurück: „Da muss mich Herr Kreiner missverstanden oder fehlinterpretiert haben. Ich habe die Aussage der Frau Vorstand so verstanden, dass sie die Verantwortung dafür übernimmt.“

Richterin Bliem schloss das Verfahren am Freitag ab. Das Urteil ergeht schriftlich. Sollte die KABEG das Verfahren verlieren, wir das sicherlich auch Auswirkungen auf Manegolds Arbeitsgerichtsprozess haben, den sie nach ihrer fristlosen Entlassung gegen die KABEG angestrengt hat. Am Freitag tagte auch der KABEG-Aufsichtsrat. Unter anderem wurde beschlossen, die Ära Manegold auf ihre strafrechtliche Relevanz hin zu prüfen - mehr dazu in KABEG-Aufsichtsrat: Ära Manegold wird geprüft.

Links: