Bundespräsident kritisiert FPK-Mandatare

Die Kärntner Grünen haben am Donnerstag ein Antwortschreiben aus der Präsidentschaftskanzlei von Heinz Fischer veröffentlicht, in dem steht, ein Verhalten wie das der FPK im Kärntner Landtag habe es im Nationalrat in den letzten 50 Jahren nicht gegeben.

Der Grüne Landtagsabgeordnete Rolf Holub hatte an den Bundespräsidenten in der Causa der wiederholten Auszüge der FPK-Abgeordneten aus dem Kärntner Landtag geschrieben. Nach seinem Schreiben sollen sich die Mandatare damit rechtfertigen, dass es eine Presseaussendung des Bundespräsidenten gebe, in der er auf die Möglichkeit hingewiesen habe, an der Abstimmung über den Fiskalpakt, der einer zweidrittel-Mehrheit bedurfte, nicht teilzunehmen, und dadurch das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses zu ermöglichen.

Das Verhalten der FPK im Landtag mit der damaligen Presseaussendung Fischers zu vergleichen, sei laut Antwortschreiben des Kabinettchefs von Heinz Fischer, Rene Pollizer, „absurd“. Zitat Antwortbrief: „Im einen Fall ging es darum, eine ordnungsgemäße Beschlussfassung durch die Reduzierung der Zahl der Gegenstimmen zu ermöglichen, im anderen Fall geht es darum, die Mehrheit des Landtages durch gezielte Herbeiführung einer Beschlussfähigkeit zu hindern, ein verfassungsmäßiges Recht (nämlich die vorzeitige Beendigung einer Gesetzgebungsperiode durch Landtagsbeschluss) wahrzunehmen.“

„In den letzten 50 Jahren nicht gegeben“

In dem Antwortschreiben steht weiters wörtlich: „Jeder, der den parlamentarischen Betrieb auf Bundesebene oder auf Landesebene kennt, wird wissen, und - wenn er ehrlich ist - nicht bestreiten, dass sich Abgeordnete aus verschiedenen Gründen an einzelnen Abstimmungen nicht beteiligen, ohne jedoch damit die Blockierung einer Abstimmung in Kauf zu nehmen oder gar gezielt herbeizuführen.“

Und weiter: „Was es im Nationalrat noch nie - jedenfalls nicht in den letzten 50 Jahren - gegeben hat ist, dass eine ganze Fraktion durch Wochen hindurch regelmäßig bei einem bestimmten Tagesordnungspunkt aus dem Nationalrat auszieht, um ein parlamentarisches Gremium durch Beschlussunfähigkeit an der Fassung eines Mehrheitsbeschlusses zu hindern.“

Laut Schreiben des Kabinettchefs habe der Bundespräsident bisher nicht zu dem „völlig untauglichen Vergleich“ Stellung genommen, weil der Unterschied zwischen beiden Fällen so „offenkundig“ und „eklatant“ sei.

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