Styrian Spirit: Freisprüche aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die erstinstanzlichen Freisprüche für die Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer wegen der Kreditvergabe an die Styrian Airways (Styrian Spirit) wegen Begründungsmängeln aufgehoben.

Als Grund nannte OGH am Dienstag Begründungsmängel und ordnete eine Neuverhandlung an. Damit muss das Trio wieder auf der Anklagebank am Landesgericht Klagenfurt Platz nehmen. Der Prozess muss mit einem anderen Richter neu aufgerollt werden, der Termin steht noch nicht fest.

Wolfgang Kulterer, Oberlandesgericht

APA/Herbert Neubauer

Wolfgang Kulterer vor Gericht

Der OGH bemängelte, das Erstgericht habe sich unter anderem über Aussagen von mehreren Zeugen hinweggesetzt, die ausgesagt hatten, dass „die Ansprechperson“ für die Kreditvergaben bei der Hypo der damalige Aufsichtsratschef Kulterer war, sagte der Vorsitzende des Fünfersenats, Franz Zehetner, bei der Urteilsbegründung am Dienstag im Justizpalast in Wien.

Prozess um Kreditvergaben

Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Xander und Ex-Hypo-Prokurist Ruhdorfer waren im März in erster Instanz freigesprochen worden. Thema des Prozesses waren Kreditvergaben an die marode Fluglinie und Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler in der Höhe von insgesamt 2,15 Millionen Euro. Sowohl die Firma als auch der Detektiv hätten aufgrund fehlender Sicherheiten die Kreditsummen nie erhalten dürfen, lautete der Vorwurf.

„Haider-Zusage kein Argument“

Zu der Zusage des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider, der Styrian eine Landeshaftung für die Kreditgewährung auszustellen, bemerkte Zehetner, dass es notorisch sei, dass Politiker bereits am nächsten Tag nach der Zusage abgewählt werden können.

Der OGH berief sich auch auf den mittlerweile verstorbenen Gerichtsgutachter und Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner. Dieser kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass sich die marode Airline seit ihrer „Gründung in einer äußerst kritischen finanziellen Situation“ befand, so Zehetner weiter. Eine Kreditvergabe ohne Zuführung weiterer Eigenmittel wäre nicht vertretbar gewesen. Das Erstgericht habe Bruckner fälschlicherweise unterstellt, dass das Gutachten in einer Ex-post-Betrachtung - als einer rückblickenden Art und Weise - erstellt wurde.

Kulterer „überrascht“

Für Kulterer sei das Urteil des Obersten Gerichtshofs „überraschend“ erfolgt. Er wolle sich nun auf das neue Verfahren ausreichend vorbereiten, um ein gleiches Urteil wie in der ersten Instanz zu erhalten, sagte Kulterer nach der Urteilsverkündung zur APA.

Hypo Styrian Spirit Urteil aufgehoben kulterer xander ruhrdorfer

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Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer (von links)

Der OGH habe binnen kürzester Zeit gezeigt, keine klare Meinung zur Fristverlängerung des Rechtsmittels zu haben, kritisierte Anwalt Lanker das Urteil. Es habe sich aber ohnehin „nur“ um Begründungsmängel gehandelt, die beim nächsten Prozess ausgeräumt werden könnten. „Aus jetziger Sicht handelt es sich nur um Formalfehler.“ Kulterers Anwalt rechnete damit, dass in der neuen Verhandlung auch ein neues Gutachten erstellt werden müsse. Sein Mandant sei als Aufsichtsratschef der Hypo nicht für die Kreditvergabe zuständig gewesen.

Guggenbichler-Urteile rechtskräftig

In der zweiten Kreditvergabe über 150.000 Euro an Privatdetektiv Guggenbichler bleibt alles beim Alten. Zwar gebe es auch hier leichte Widersprüche des Erstgerichts, diese waren aber von der Staatsanwaltschaft nicht bekämpft worden, so dass die Freisprüche hier aufrecht bleiben, so Zehetner.

OGH: Nichtigkeitsbeschwerde zulässig

Kulterer-Anwalt Ferdinand Lanker kritisierte am Dienstag, der später eingebrachte Wiedereinsetzungsantrag sei verspätet eingebracht worden, daher sei „die Nichtigkeitsbeschwerde“ insgesamt unzulässig. Entgegen der Meinung der Verteidiger war die Nichtigkeitsbeschwerde der Klagenfurter Staatsanwaltschaft nach Ansicht der Höchstrichter rechtzeitig erfolgt. Nach einer Judikaturänderung heuer im Juni stellte die Staatsanwaltschaft einen Wiedereinsetzungsantrag, den der OGH bewilligte.

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