Styrian-Spirit-Kredite: OGH entscheidet

Im Untreue-Prozess gegen Wolfgang Kulterer und weitere Angeklagte wegen Hypo-Kreditvergaben an die Styrian Spirit wackeln die Freisprüche. Der Oberste Gerichtshof entscheidet am Dienstag, ob das Verfahren neu aufgerollt werden muss.

Die Generalprokuratur, quasi der Anwalt des Bundes, empfiehlt die Aufhebung der Freisprüche im Fall Styrian Spirit. Erfahrungsgemäß hält sich der Oberste Gerichtshof in vielen Fällen an deren Empfehlung. Somit müssen Wolfgang Kulterer und die mitangeklagten Ex-Hypo-Manager Gert Xander und Albin Ruhdorfer in der öffentlichen Verhandlung um ihre Freisprüche zittern.

Kredite für marode Fluglinie

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Untreue vor. Die damals schon marode und später Pleite gegangene Fluglinie Styrian Spirit und Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler bekamen Kredite über insgesamt mehr als zwei Millionen Euro. Die Kredite waren praktisch ohne Sicherheiten gewährt worden, laut einem Gerichtsgutachter seien sie daher wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen.

Schöffensenat sah keine Schuld

Der Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt sah das in erster Instanz im März 2011 anders. Kulterer habe auf die Kredite keinen Einfluss genommen. Als damaliger Aufsichtsratschef habe er dazu auch gar keine Möglichkeit gehabt, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Die Generalprokuratur ortet darin allerdings „Scheinbegründungen“.

In einem weiteren Untreue-Prozess vergangenen Mai wurde Wolfgang Kulterer als einer von vier Angeklagten nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil die Verteidigung volle Berufung anmeldete, geht das Verfahren in die zweite Instanz. Ab Ende September wird sich der Oberste Gerichtshof mit dieser Causa befassen. Für alle genannten Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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