Holding: Birnbacher-Honorar rückfordern?

Am Montagabend tagt der Aufsichtsrat der Landesholding. Zu erwarten ist, dass sich die Holding als Privatbeteiligte dem Strafprozess um das Birnbacher-Millionenhonorar anschließt. Damit würde sie den Großteil des Geldes zurückfordern.

Sechs Gutachten hat die Landesholding in Auftrag gegeben, für all diese Gutachter ist das sechs-Millionen-Euro-Honorar für Birnbacher angemessen und nachvollziehbar, wenn dieser die Aufgaben einer Investmentbank beim Hypo-Verkauf erfüllt habe. Ein weiteres Übergutachten im Auftrag der Holding kommt zu dem Schluss, dass weder dem Holding-Vorstand noch dem Aufsichtsrat "Vorwürfe zu machen seien“.

Staatsanwalt ortet Beitrag zur Untreue

Nun aber haben die Gutachter Erklärungsbedarf und die politisch bestellten Aufsichtsräte kommen unter Druck: Denn der gerichtliche Gutachter sagt, maximal 240.000 Euro seien für Birnbacher angemessen gewesen. Birnbacher hat mittlerweile vor Gericht gestanden: Das Honorar sei überzogen gewesen und 300.000 Euro hätten für seine Arbeit genügt.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass alle Gutachten der Holding nur den Zweck gehabt hätten, einen illegalen Zahlungsfluss korrekt erscheinen zu lassen. Richter Manfred Herrenhofer stellte bereits in den Raum, dass die Aufsichtsräte mit der Bestellung dieser Gutachten einen Beitrag zur Untreue geleistet haben könnten.

Birnbacher-Honorar zunächst verteidigt

Vor diesem Hintergrund also muss am Montag das siebenköpfige Kontrollgremium der Landesholding entscheiden, ob und wie es die sechs Millionen Euro zurückfordern kann. Die SPÖ hatte die Auszahlung an Birnbacher damals abgelehnt, sie war auch gegen den Hypo-Verkauf. Ihre Aufsichtsräte fordern vor der Sitzung am Montag, die Holding müsse sich dem Prozess als Privatbeteiligte anschließen.

Juristische Fragen noch offen

Auch ÖVP- und freiheitliche Aufsichtsräte lassen jetzt diese Möglichkeit juristisch prüfen. Ob die Holding auch vom Mitangeklagten Josef Martinz, ihrem früheren Aufsichtsratschef, Schadenersatz fordern wird und kann, dürfte ebenso diskutiert werden.

Schadenersatzforderungen gegen die Holding-Vorstände könnte allerdings nicht der Aufsichtsrat, sondern die Landesregierung stellen. Damit verknüpft ist auch die Frage, wer die Holding in diesem Fall führen soll. Sollte sich die Holding dem Birnbacher-Verfahren vor Gericht anschließen, würden die Holding-Vorstände gegen sich selbst prozessieren.

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