Birnbacher-Prozess: Gutachter im Visier der Justiz

Am Donnerstag werden im Strafprozess um das Millionenhonorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher weitere Zeugen einvernommen. In das Visier der Justiz rücken jetzt aber auch jene Gutachter, die das Honorar als angemessen bezeichnet hatten.

Bezahlt wurde das Birnbacher-Honorar letztlich von der Kärntner Landesholding. Am Donnerstag werden die früheren Aufsichtsräte der Landesholding, wie Ex-SPÖ-Chefin Gaby Schaunig und Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, befragt.

Nach dem Geständnis Birnbachers, seine Arbeit sei maximal 300.000 Euro wert gewesen, weitete Staatsanwalt Andreas Höbl die Anklage am Mittwoch aus - mehr dazu in Birnbacher-Prozess: Anklage ausgeweitet. Er geht davon aus, dass die Gutachten der Landesholding nur in Auftrag gegeben worden seien, um „illegale Zahlungsflüsse“ zu ermöglichen.

Strafrechtliche Folgen für Gutachter?

Birnbacher war von Jörg Haider und Josef Martinz als Privatpersonen beauftragt worden, das Land beim Hypo-Verkauf zu beraten. Die Landesholding-Vorstände gaben vor Gericht an, erst nach dem Verkauf von den Ansprüchen Birnbachers erfahren zu haben. Sie holten mehrere Gutachten ein, die befragten Sachverständigen versicherten, das Millionen-Honorar sei für solche Geschäfte angemessen.

Diese Gutachter rücken nun in das Visier der Justiz, sie sollen als Zeugen befragt werden. Die erweiterte Anklage könnte jetzt für sie auch strafrechtliche Folgen haben. Es sei die Frage entstanden, ob sie sich eines „Beitrags zur Untreue“ schuldig gemacht hätten, sagte Richter Manfred Herrenhofer.

Die Gutachterkosten von rund 48.000 Euro bezeichnet der Staatsanwalt als „Untreueschaden“. Die Angeklagten Josef Martinz sowie die beiden Vorstände der Landesholding erklären sich auch in diesem Punkt als „unschuldig“.

Richter warnte Kurt Scheuch

Auf einen möglichen „Beitrag zur Untreue“ machte Richter Herrenhofer am Mittwoch auch FPK-Politiker Kurt Scheuch während dessen Zeugenaussage aufmerksam. Kurt Scheuch ist Aufsichtsrat der Landesholding und meinte zu den Gutachten, diese hätten den Vorgang transparenter machen sollen.

Befragen will das Gericht auch Rechtsanwalt Alexander Klaus. Er soll laut dem Nachrichtenmagazin „profil“ die Zahlungspflicht für das Birnbacher-Honorar nicht bei der Landesholding, sondern bei Haider und Martinz persönlich gesehen haben.

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