AvW-Prozesse: Richter gibt Klägern Recht

Gegen die Avw-Gruppe bzw. deren Masseverwalter haben am Dienstag zwei Musterprozesse des Vereins für Konsumenteninformation stattgefunden. Der Richter gesteht demnach einer Geschädigten Konkursforderungen zu.

In einem Fall wurden die Schadenersatzansprüche einer AvW-Genussschein-Inhaberin behandelt, die die Papiere über die Börse kaufte und die ihre Ansprüche insbesondere auf die Prospekthaftung und auf die Haftung der AvW für das betrügerische Verhalten des Vorstandes, Wolfgang Auer-Welsbach, stützt.

Wesentliche Rechtsfragen werden geklärt

Tausende AvW-Geschädigte haben im Konkurs über das Vermögen der AvW-Gruppe Schadenersatz angemeldet. Die Masseverwalter hatten diese Forderungen vorsichtshalber bestritten und mit dem Verein für Konsumenenschutz vereinbart, grundlegende Rechtsfragen in einem Musterprozess zu klären. Der Richter gab nun dem VKI Recht.

In diesem Fall kam der Richter am Dienstag zu seinem mündlich verkündeten Urteil: Der Geschädigten steht eine Konkursforderung zu. Nun geht das Verfahren in die Instanzen, es soll nun rasch eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirkt werden.

„Falsche Anlageberatung“

Im anderen Fall kamen als Haftungsgrundlagen auch „listige Irreführung“ und „falsche Anlageberatung“ hinzu, teilte der Verein für Konsumenteninformation am Montag in einer Aussendung mit.

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