Finanzstrafverfahren gegen Auer-Welsbach

Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu acht Jahren unbedingter Haft droht dem Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach eine neue Anklage: Diesmal geht es um Finanzstrafdelikte.

Wie die „Wiener Zeitung“ in ihrer Freitagausgabe berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine neue Anklage eingebracht. Diese ist allerdings noch nicht rechtswirksam.

Selbstanzeige als Auslöser

Der Anklage liege eine Selbstanzeige von Auer-Welsbach zugrunde, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Helmut Jamnig. Die Selbstanzeige hatte der damalige Vorstandschef der Krumpendorfer Beteiligungsgesellschaft AvW wenige Wochen vor seiner Inhaftierung im April 2010 gemacht.

Steuerschulden: Stiftungen und AG in Liechtenstein

Laut „Wiener Zeitung“ gab Auer-Welsbach in der Selbstanzeige an, 1993 bzw. 1996 die Menoris Stiftung und die Sidonia Stiftung in Vaduz in Liechtenstein gegründet zu haben. Von 2003 bis 2008 soll er Auslandseinkünfte aus Kapitalvermögen nicht in seine Steuererklärungen einfließen lassen haben. So sollen bei der Menoris Stiftung 13.671 Euro „geschuldete Einkommensteuer“ angefallen sein und bei der Sidonia Stiftung 278.714 Euro.

Zugleich soll Auer-Welsbach auch 339.463 Euro Zuwendungen an seine Familienmitglieder ausgeschüttet haben, ohne Schenkungssteuer (27.986 Euro) abgeführt zu haben. Außerdem soll der Finanzjongleur 1994 die GIB Global International Beteiligungs AG in Vaduz gegründet haben, deren Geschäftssitz tatsächlich in Krumpendorf war. Die „geschuldete Körperschaftssteuer“ der GIB wird mit 311.105 Euro beziffert.

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