Hypo III: Gutachter belastet Angeklagte

Beim Hypo-III-Prozess am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag der gerichtliche Gutachter Karl Hengstberger zu Wort gekommen. Er belastete mit seinen Erläuterungen und Schlüssen die vier Angeklagten. Diese wiesen seine Ausführungen zurück.

Für Karl Hengstberger ist die Vorzugsaktien-Konstruktion über Liechtenstein „Geld, das im Kreis geschickt“ worden sei. Die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger sowie Steuerberater Gabriel und Anwalt Kucher müssen sich wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Sie wiesen die Aussagen des Gutachters als „unrichtig“ zurück.

Gutachter: Risiko blieb bei der Hypo

Eine Dreiviertelstunde lang zeichnete Hengstberger alle Geldströme nach. Von der Hypo-Gruppe-International über die Liechtenstein-Tochter, zwölf eigens gegründete Anstalten in Liechtenstein und eine Holdinggesellschaft. Der Gutachter kam zu dem Schluss, es handelte sich um eine missbräuchliche Konstruktion: die Finanzierung der Aktien sei konzernintern erfolgt, das Risiko aber bei der Hypo geblieben.

Geld sei im Kreis geschickt worden, Mittel von außen seien niemals zugeflossen. Im Gegenteil, der Hypo seien letztlich Mittel entzogen werden. Den Schaden für die Bank bezifferte der Gutachter mit 5,5 Millionen Euro. „Das ist so, wie wenn Sie ein Auto zu 100 Prozent auf Kredit kaufen, dadurch werden Sie auch nicht reicher“, sagte der Gutachter.

„Verschleierung“ mittels Barabhebung

Er sprach von Verschleierung mittels Barabhebungen in Liechtenstein und von unrichtigen Erklärungen der Angeklagten gegenüber dem Wirtschaftsprüfer der Bank. Sein Fazit: Für die Hypo-Liechtenstein habe die Vorzugs-Aktien-Konstruktion sehr wohl Eigenkapital dargestellt, keinesfalls aber für die internationale Hypo-Gruppe.

Angeklagte schüttelten die Köpfe

Die Angeklagten schüttelten während der Ausführungen des Gutachters mehrmals die Köpfe. Dann kamen sie zu Wort. Ex-Hypo-Vorstand Günther Striediger bezweifelte, wie er sagte, „die Richtigkeit des Gutachtens“.

Für Ex-Bankvorstand Wolfgang Kulterer war die Schadensberechnung des Gutachters nicht nachvollziehbar. Das so lukrierte Eigenkapital sei in den Bilanzen 2004 bis 2006 in den Hypo-Bilanzen ausgewiesen gewesen und geschäftsmäßig ausgenutzt worden. Es habe 30 bis 40 Millionen Euro Ertrag gebracht.

Kein Beispiel in Fachliteratur

Ähnlich äußerte sich der Mitangeklagte Hermann Gabriel. Anwalt Gerhard Kucher meinte, die Schlüsse des Gutachters seien „nicht im Einklang mit der übereinstimmenden Lehre und Rechtsmeinung der Justiz“. Gutachter Hengstberger fand nach eigenen Angaben zu so einer Konstruktion weder Literatur noch Judikatur.

Martinz: Der perfekte Beweis

„Jeder, der etwas von Finanzen versteht, wird heute bestätigen: der Verkauf der Hypo-Landesanteile vor genau fünf Jahren war eine ebenso richtige wie notwendige Entscheidung“, sagte ÖVP-Obmann Josef Martinz. Hätte man im Mai 2007 die Hypo nicht verkauft, würden heute im Budget deutlich mehr als eine Milliarde Euro fehlen. Kärnten müsste die FPÖ/SPÖ Wandelschuldanleihe samt Zinsen und Betreuungskosten in Höhe von rund 555 Mio. Euro zurückzahlen und Kärnten hätte keinen 500 Millionen Euro dicken Zukunftsfonds, so Martinz.

Es sei deshalb nur logisch, dass man nur durch den Verkauf der Hypo-Landesanteile auch den heuer mit dem Bund vereinbarten Stabilitätspakt erfüllen können werde, erklärte Martinz. Das Null-Defizit werde Kärnten voraussichtlich schon 2014 erreichen. Kärnten habe vom Zukunftsfonds inzwischen gigantisch profitiert. Rund 390 Millionen Euro konnten von der Landesholding schuldenfrei für wichtige Projekte in Kärnten investiert werden. Außerdem habe Kärnten bisher auch von allen Vertragsvereinbarungen mit der Bayerischen Landesbank profitiert. Der Hypo-Hauptstandort befinde sich nach wie vor in Klagenfurt, die Arbeitsplätze seien erhalten geblieben, die Hypo nach wie vor führendes Geldinstitut in Süd- und Südost-Europa und alle, vor fünf Jahren abgeschlossenen Verträge würden halten, bekräftigt Martinz.

Verteidiger nahmen Gutachten ins Visier

Am Dienstagnachmittag stand das Gutachten im Visier der Verteidiger. Sie holten sich Verstärkung: Anwalt und Rechtsprofessor Hans-René Laurer, Experte für das Bankwesengesetz.

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