Mordprozess gegen „Hummer“-Fahrer vor Urteil

Der Mordprozess gegen einen 36-jährigen Kärntner geht in die Schlussphase. Am Dienstag gab es die Schlussplädoyers, ein Urteil wird für Donnerstag erwartet. Der Kärntner soll mit einem „Hummer“-Geländewagen einen Polizisten absichtlich überfahren und getötet haben.

Laut Anklage soll der Mechaniker einen ungarischen Motorrad-Polizisten im Oktober 2012 im Rahmen einer Verkehrskontrolle absichtlich überfahren und getötet haben. Laut dem Verteidiger des 36-Jährigen, Janos Buza, wird das Urteil am Donnerstag nach einem Schlusswort des Angeklagten erwartet. Die Verteidigung werde keine weiteren Einsprüche hinsichtlich des Akteninhaltes erheben, sagte Buza. Der Österreicher bestreitet alle Vorwürfe. Bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder sogar lebenslang.

Staatsanwalt Csaba Nagy sprach am Dienstag in seinem Plädoyer von einem „kaltblütigen Mord“. Er forderte eine Haftstrafe für den 36-jährigen, und zwar nicht im Gefängnis, sondern im Zuchthaus, was einen verschärften Strafvollzug bedeutet. Zudem sollte ihm die Ausübung öffentlicher Rechte verboten werden.

Vorsätzliche Tötung zurückgewiesen

Verteidiger Janos Buza wies in seinem Plädoyer den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung zurück, dieser Vorwurf könne nicht nachgewiesen werden. Der 36-Jährige sei mit seinem Fahrzeug dem Motorradpolizisten so nahe gekommen, dass er nicht mehr ausweichen konnte. Buza bat das Gericht um eine milde Gefängnisstrafe.

Buza kritisierte auch die Staatsanwaltschaft, diese habe seinen Mandanten als drogensüchtigen Straftäter dargestellt, obwohl gar kein Suchtgiftkonsum nachgewiesen werden konnte. Der Jurist verwies auch auf Widersprüche in den belastenden Aussagen von Zeugen. 14 Schüsse seien auf seinen Mandanten abgegeben worden, obwohl Buza die Berechtigung eines Schusswaffeneinsatzes infrage stellte. „Polizisten sind nicht berechtigt, bei einer Verkehrskontrolle wild um sich zu schießen.“ Sein Mandant hätte sich daraufhin verteidigt. Laut dem Verteidiger sei es auch zum Einsatz von Pfefferspray gekommen, das seinen Mandanten behinderte.

Der Angeklagte wird noch sein Schlusswort sprechen können. Bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage droht ihm eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder sogar lebenslang. Am Dienstag verfolgte er das Geschehen mit versteinerter Miene, durfte aber in den Verhandlungspausen einige Worte mit seiner Frau und einer seiner beiden Töchter wechseln, die nach Szeged gekommen waren.

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