Land will Klubförderung von Grünen zurück
Laut Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) habe man ein Gutachten präsentiert bekommen, laut dem „die Rückzahlung an das Land erforderlich wäre“. Die Grünen hatten bei ihrem Ausscheiden aus dem Kärntner Landtag noch einiges an Klubförderung übrig. Man habe eben sparsam gearbeitet, hieß es damals von der Partei. Die Klubförderung wird jährlich ausgezahlt. Eine Übertragung nicht verbrauchter Gelder ist zwar möglich, allerdings nur, solange eine Partei auch im Landtag vertreten ist. Bei den Grünen war man der Ansicht, dass es rechtlich nicht vorgesehen sei, Geld zurückzuzahlen - eine Haltung, die auch von eigenen Gutachten untermauert wurde, dem das nun präsentierte allerdings widerspricht.
Kaiser: Klage könnte Präzedenzfall schaffen
Wie Kaiser sagte, werde man nun ein Aufforderungsschreiben an die Grünen richten. Sollte die Partei das Geld nicht zurückzahlen, so strebe man eine Klage vor dem VfGH an mit dem Ziel, einen Präzedenzfall zu schaffen. Außerdem sagte Kaiser, man werde die Gesetzeslücke schließen, die in so einem Fall gegeben sei: „Dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Partei aus dem Landtag abzurechnen ist und das, was an Klubförderung übrig bleibt, zurückzuzahlen ist.“ Dabei verwies Kaiser aber auch auf ein mögliches Problem durch das auf die Politik umgelegte „Dezember-Fieber“, wenn vom Ausscheiden aus dem Landtag bedrohte Parteien künftig versuchen könnten, so viel wie möglich übrig gebliebenes Geld vor einer Wahl auszugeben. Landesrat Martin Gruber (ÖVP) sagte am Dienstag, er plädiere für eine Rückzahlung - das sei eine „moralische Entscheidung“.
Der bei den Grünen zuständige ehemalige Landtagsmandatar Michael Johann sagte, er kenne das Gutachten noch nicht, und könne deshalb dazu nichts sagen, wie die Grünen in der Causa weiter vorgehen: „Ich werde aber auf jeden Fall Kontakt mit dem Landeshauptmann aufnehmen.“