Schriftliches Erkenntnis gegen Zahnarzt liegt vor

Nun liegt das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vor, das sich mit der Vertragskündigung einer Versicherung gegen einen Klagenfurter Zahnarzt befasst. Darin werden auch Patientenschicksale angeführt. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt.

Im Fall des Klagenfurter Zahnarztes, dem schwere Behandlungsfehler und falsche Abrechnungen vorgeworfen werden, ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft Graz. Es wurde in dem vorliegenden Urteil anerkannt, dass die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zurecht den Vertrag mit dem Zahnarzt gekündigt hatte. Der Arzt habe nun die Möglichkeit, eine außergerichtliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof.

Zahnarzt Verwaltungsgericht Berufsverbot Prozess

ORF

Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht

„Summe von Vergehen rechtfertigt Kündigung“

Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die dargelegten Fakten von vier Fällen so schwerwiegend seien, dass die von der BVA ausgesprochene Kündigung berichtigt sei. Dreimal versuchte die BVA schon zuvor, den Vertrag zu kündigen. Zitat: „Diese vier Vertrags- bzw. Berufspflichtverletzungen waren - wie oben erwähnt - aus Sicht des erkennenden Senats jeweils so gewichtig, dass sie die von der BVA ausgesprochene Kündigung jeweils für sich genommen rechtfertigen.“

Auf 139 Seiten werden im RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundes, einer elektronischen Datenbank, Fälle aufgelistet, die Vertragsverstöße und Behandlungsfehler belegen. Es geht um Leistungen, die der Arzt verrechnete, ohne diese erbracht zu haben, um doppelt verrechnete Leistungen und um Leistungen, die der BVA verrechnet wurden obwohl er diese als Privatleistung direkt mit seinen Patienten hätte abrechnen müssen.

Weitaus mehr Abrechnungen als andere Ärzte

Es wurden massivste Abweichungen von Durchschnittswerten anderer Zahnärzte festgestellt. Ein Beispiel: Bei Wurzelspitzenresektionen habe der Arzt den Durchschnittswert anderer Zahnärzte im Jahr 2015 um 1.707 Prozent überschritten. Ein weiteres Beispiel: Bei Entfernungen von Schleimhautwucherungen und chirurgischen Taschenabtragungen habe der Arzt den Durchschnittswert anderer Zahnärzte im Jahr 2014 um 1.322 Prozent überschritten. Und beim sogenannten Ecken- und Schneidekantenaufbau - eine der teuersten Positionen der Honorarordnung wurden die Durschnittswerte etwa im Jahr 2013 um mehr als 1.800 Prozent überschritten. Es wurde im Erkenntnis auch angeführt, dass mehrere Behandlungen nicht lege artis, nach den Regeln der Kunst erfolgt seien.

Berufsverbot erteilt

In einem Fall soll der Arzt einem erst 16-jährigen Patienten im gesamten Mund dem Raum zwischen Zahnhälsen und Zahnfleisch aufgeschnitten, gereinigt und danach wieder zugenäht haben, obwohl der Jugendliche nach Angaben seiner Mutter einwandfreie Zähne gehabt haben soll. Über längere Zeit soll der 16-Jährige danach starke Schmerzen gehabt haben.

Dem Zahnarzt wurde von Seiten des Landes Kärnten Berufsverbot als Zahnarzt und Zahnchirurg erteilt, das nach wie vor aufrecht ist. Vor Kurzem wurde auch das Ordinationsschild in Klagenfurt abgenommen. Für den Arzt gilt die Unschuldsvermutung, er weist alle Anschuldigungen zurück.

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Zahnarzt Urteil Bundesverwaltungsgericht
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