Kündigung von Zahnarzt laut Gericht rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht Wien hat erkannt, dass die Vertragskündigung durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) gegen einen Klagenfurter Zahnarzt rechtens war. Er hat bereits Berufsverbot, es ist die Rede von schweren Vertragsverletzungen.

In dem mehr als 230 Seiten starken Erkenntnis ist die Rede von falschen Abrechnungen und Behandlungen nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst, so der Anwalt der BVA, Klaus Haslinglehner. Es habe eine Beschwerde des Arztes gegen die erstinstanzliche Entscheidung gegeben, diese sei mit diesem Erkenntnis abgewiesen worden - mehr dazu in Zahnarzt vor Berufungsgericht (kaernten.ORF.at; 12.6.2018). „Das heißt, dass die von der BVA ausgesprochene Kündigung des Einzelvertrages wirksam ist.“

Zahnarzt Bundesverwaltungsgericht Wien

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Erste Verhandlung in Wien

Begründet wurde dies so, dass zahlreiche wiederholte, erhebliche Vertragspflichtverletzungen festgestellt worden seien, so der Anwalt. Jede für sich hätte eine Kündigung gerechtfertigt. „Es wurde nicht nur ein schweres systematisches Abrechungsfehlverhalten festgestellt, sondern auch noch vielfache Behandlung nicht lege artis, was zu Beschwerden bei Patienten geführt hat.“

Keine ordentliche Revision möglich

Der Arzt habe nun die Möglichkeit, eine außergerichtliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht habe aber ausgesprochen, dass eine ordentliche Revision nicht zulässig sei. Allerdings sei die Entscheidung gut begründet, alle Punkte, die der Arzt vorgebracht habe, seien abgehandelt worden. „Die Beweislage ist erdrückend, doch er negiert das weiterhin beharrlich.“

Gegen den Zahnarzt liegen eine Reihe von Klagen vor, allein die Patientenanwaltschaft hat rund 150 Fälle vorliegen - mehr dazu in Anzeigenflut gegen Klagenfurter Zahnarzt (kaernten.ORF.at; 27.7.2017). Laut Anwalt Haslinglehner werde gegen den Arzt ermittelt, ein Abschluss sei noch nicht in Sicht. Ein Sachverständiger werde vermutlich die Punkte beurteilen müssen. „Es war ein wichtiger Etappensieg, weil in der Sache selbst verhandelt wurde. Drei ganze Verhandlungstage wurde der Sachverhalt eingehend geprüft.“

Berufsverbot gegen Arzt aufrecht

Das Land Kärnten erteilte dem Zahnarzt bereits Berufsverbot, es gibt Beschwerden von Patienten mehrerer Versicherungsanstalten - mehr dazu in -Berufsverbot gegen Zahnarzt bleibt aufrecht (kaernten.ORF.at; 4.4.2018). Der Arzt war auch Gerichtssachverständiger, was die anderen Sachverständigen dazu brachte, sich von ihm in Anzeigen in Zeitungen zu distanzieren. Der Name des Arztes darf aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden. Der Zahnarzt weist alle Vorwürfe zurück. Er sprach davon, dass er zu fleißig gewesen sei, daher hätten die Kassen eine Intrige angezettelt.