Sex-Opfer elf Jahre lang erpresst

Ein 48 Jahre alter Kärntner ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll einen 15-Jährigen zu Oralsex gezwungen und ihn dann damit erpresst haben.

Der Angeklagte stellt sich am Mittwoch vor dem Schöffensenat selbst als Opfer dar. Er sei einst von Kinderarzt Franz Wurst und im Heim missbraucht worden. Und er sei vom mutmaßlichen Opfer sexuell genötigt worden, nicht umgekehrt. Doch der 48-Jährige verstrickte sich so sehr in Widersprüche, dass ihn die Richterin Sabine Roßmann und Beisitzer Manfred Herrnhofer eindringlich ins Gebet nahmen und er am Ende doch die schwere Erpressung gestand.

Insgesamt 70.000 Euro erpresst

Laut Anklage soll der Mann 2001 einen damals erst 15 Jahre alten Fußballkollegen zur Duldung von Oralverkehr genötigt haben. 30 Mal kam es zu Übergriffen. Danach drohte er damit, Eltern, Mitschülern und Mitspielern des Opfers von den sexuellen Handlungen zu erzählen.

Zwischenzeitlich brach der Kontakt ab. Dann meldete sich der Angeklagte im Jahr 2006 wieder. Er brauche Geld, sagte er damals. Erst flossen kleine Beträge, dann forderte er mehr Geld - sonst würden der Chef, die Familie und Freunde erfahren, was passiert sei, drohte er seinem Opfer. Das Opfer war so eingeschüchtert, dass es dem Angeklagten über zehn Jahre in Summe 70.000 Euro übergab. Erst als die Ersparnisse aufgebraucht waren, vertraute sich der heute 32-Jährige einem Rechtsanwalt an.

„Erpressung wie sie im Buche steht“

Der Schöffensenat verurteilt den Angeklagten wegen schwerer und gewerbsmäßiger Erpressung zu zwei Jahren Haft. „Die Erpressung verlief über elf Jahre hinweg und so gewerbsmäßig, wie es im Buche steht“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der 32-Jährige habe über Jahre hinweg in Furcht und Unruhe gelebt und befürchtet, seinen Job zu verlieren.

Vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung wurde er im Zweifel freigesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwalt Christian Pirker meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der 48-Jährige muss seinem Opfer auch die 70.000 Euro zurückzahlen.