3,5 Jahre Haft für Bankomat-Räuber
Mit einem zuvor gestohlenen Kastenwagen zerstörte die Bande im Juli letzten Jahres die Eingangstür eines Supermarkts in Lambichl (Gemeinde Köttmansdorf), mit Schwung krachte der Wagen in die Glasfassade. Mit einem Gurt wurde dann der Bankomat im Foyer aus der Verankerung gerissen und weggebracht - mehr dazu in Gestohlener Bankomat ließ sich nicht knacken. In einer Jagdhütte in Maria Rain versuchten die Männer dann anschließend, den Geldautomaten zu knacken. Weil ihnen die Polizei bereits auf den Fersen war, mussten die Rumänen aber ohne Beute flüchten.
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Am Tatort wurden von der Polizei mehrere DNA-Spuren gefunden, dadurch konnte der Angeklagte schließlich im Dezember letzten Jahres in seinem Heimatland festgenommen werden.
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Staatsanwältin Sandra Agnoli warf dem 32-Jährigen unter anderem schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, die Örtlichkeiten seien vorher genau ausgekundschaftet worden. Es gebe dafür eindeutige Beweise. Sowohl auf einer Feile, als auch im gestohlenen Auto seien DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Auch das Mobiltelefon des Angeklagten sei zur Tatzeit in den örtlichen Funknetzen eingeloggt gewesen.
Banden-Boss ist „ein gewisser Alexander“
Zum Einbruch und zum Diebstahl des Bankomaten zeigte sich der Angeklagte geständig. Beim Autodiebstahl will der Mann aber nicht unmittelbar dabei gewesen sein. 2.000 Euro habe man ihm für die Mitwirkung an dem Einbruch versprochen, wie viel Geld in dem Bankomaten gewesen sei, wisse er nicht. Zu seinen Komplizen machte der Mann vor Gericht kaum Angaben. Von den fünf weiteren Bandenmitgliedern habe er nur den Chef - einen „gewissen Alexander“ - gekannt. Dieser habe den Einbruch geplant und die Örtlichkeiten ausgekundschaftet. Den vollen Namen des „Chefs“ konnte oder wollte der Angeklagte Richter Christian Liebhauser-Karl nicht sagen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Vom Schöffensenat wurde der mehrfach vorbestrafte Mann zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil sei angemessen, auch weil der Einbruch auf sehr brutale Weise durchgeführt worden sei, begründete der Richter das Strafausmaß. Mildernd sei aber das Geständnis gewertet worden. Während die Staatsanwältin das Urteil akzeptierte, beharrte der Rumäne auf drei Tagen Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.