Haider-Erbinnen erneut vor Gericht
Jörg Haiders Erbinnen standen bereits im Jahr 2015 vor Gericht. Damals hatte aber das Landesgericht die Klage des Landes in erster Instanz abgewiesen. Das Oberlandesgericht in Graz und später der Oberste Gerichtshof entschieden aber, dass die Klage zulässig ist, mehr dazu auch in Klage gegen Haider-Erbinnen abgewiesen. Deshalb kommt es am Montag zu einer Neuauflage des Zivilprozesses.
ORF
Die Kernfragen im Zivilprozess lauten: „Hat Jörg Haider beim Hypo-Verkauf wissentlich ein zu hohes Honorar für Dietrich Birnbacher vereinbart? Und war damit auch von ihm tatsächlich Parteienfinanzierung geplant gewesen?“ Beides hatte Steuerberater Birnbacher einst im Strafprozess zugegeben.
Richterin bat Zuhörer und Presse aus dem Saal
Im Gegensatz zu dem Prozess vor zwei Jahren, als Jörg Haiders Witwe Claudia und beide Töchter Ulrike und Cornelia anwesend waren, kam diesmal nur Cornelia zum Prozessauftakt. Die Verhandlung war unter großem Medieninteresse gestartet. Richterin Sabine Grün bat gleich zu Beginn Zuhörer und Journalisten aus dem Saal, um alleine mit den Parteienvertretern zu sprechen. „Ein Vergleich scheint im derzeitigen Verfahrensstadium nicht möglich“, stellte Grün nach der rund 40 Minuten dauernden Unterredung fest.
ORF
Mindestens 600.000 Euro Schadenersatz
Die frühere Landesholding muss im Verfahren den Beweis erbringen, dass ein Teil des Sechs-Millionen-Euro-Honorars für das damalige BZÖ bestimmt gewesen sei. Als Klägerin fordert die Landesholding als Schadenersatz von den Erbinnen, Witwe Claudia Haider und ihren Töchtern Ulrike Haider-Quercia und Cornelia Haider, vorerst jeweils 200.000 Euro zurück. Anwalt Michael Pressl sprach schon im März, als die Prozessneuauflage fix war, gegenüber dem ORF von „günstigen Chancen“ zu gewinnen. Er behält sich auch vor, die Klagssumme von derzeit 600.000 Euro auszuweiten.
Beim ersten Verfahren 2015 hatte der damalige Richter Wilhelm Waldner die Klage mit der Begründung abgewiesen, Jörg Haider habe beim Hypo-Verkauf als damaliger Aufsichtskommissär in Vollziehung der Gesetze gehandelt. Das Oberlandesgericht Graz und in weiterer Folge der Oberste Gerichtshof kamen zu einer anderen Auffassung und ließen die Klage zu.
Dieter Böhmdorfer sieht als Anwalt von Ulrike Haider-Quercia keine Verantwortlichkeit oder Zahlungspflicht der Erbinnen. Auch er gab sich im März sehr zuversichtlich. Böhmdorfer kündigte an, alle Zeugen genau befragen zu wollen, die einst im Strafverfahren ausgesagt haben. Das würde ein langwieriges Verfahren bedeuten.
Martinz und Birnbacher sollen aussagen
Nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde am Montag der Terminplan für den weiteren Prozessverlauf festgelegt: So ist geplant, dass am 6. März 2018 sowohl Dietrich Birnbacher als auch Josef Martinz einvernommen werden. Zwei Tage später sollen die ebenfalls in der Birnbacher-Causa verurteilten damaligen Holding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander aussagen.
Auf Nachfrage von Richterin Grün sagte Anwalt Michael Pressl, der Vertreter des Landes Kärnten, dass die offene Forderung noch mehr als 2,9 Mio. Euro betrage. Durch einen Liegenschaftsverkauf Birnbachers seien 800.000 Euro eingegangen, in einem Exekutionsverfahren wurden bis Oktober 2017 insgesamt 20.000 Euro lukriert. Der Prozess wurde vertagt, ob auch die beklagten Haider-Erbinnen einvernommen werden, war vorerst unklar.
Haider-Erben brachten Anzeige gegen Birnbacher ein
Die Familie Haider brachte ihrerseits im Mai Anzeige gegen Birnbacher wegen betrügerischer Krida ein - mit dem Vorwurf, der Steuerberater habe gewusst, dass er den Großteil seines Honorars zurückzahlen werde müssen und daher rechtzeitig sein Vermögen an seine Kinder verschenkt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt seither wegen des Verdachts der betrügerischen Krida, es gilt die Unschuldsvermutung.