Klage gegen Haider-Erbinnen abgewiesen

Wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges ist am Landesgericht Klagenfurt die Klage gegen die Erben des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider in erster Instanz abgewiesen worden. Es werden Rechtsmittel eingelegt.

Am Mittwoch wurde am Landesgericht Klagenfurt der Zivilprozess gegen die Erben des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider fortgesetzt. Die Landesholding verlangt auf Basis des Strafurteils in der Causa Birnbacher Schadenersatz von den Haider-Erbinnen in Höhe von 600.000 Euro. Nach der ersten Verhandlung wurde das Klagebegehren überarbeitet. Dass die Klage nun abgewiesen wurde, begründete Richter Wilhelm Waldner mit der Unzulässigkeit des Rechtswegs. Der Vorstand der Kärntner Landesholding (KLH) Hans Schönegger sagte, dass man die Entscheidung der ersten Instanz bekämpfen werde.

Haider Erben Prozess

ORF

Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider und Cornelia Mathis-Haider am Landesgericht Klagenfurt

Anwalt: „Mehr als gewinnen kann man ja nicht“

Zum zweiten Verhandlungstag waren die Beklagten, Witwe Claudia Haider und die beiden Töchter Cornelia Mathis-Haider sowie Ulrike Haider-Quercia wieder persönlich erschienen. Die KLH-Vorstände Schönegger und Ulrich Zafoschnig hatten sich dieses Mal entschuldigen lassen. Die Haider-Erbinnen wollten zur Klageabweisung nichts sagen. Anwalt Dieter Böhmdorfer sagte nach der Verhandlung vor Journalisten: „Ich muss zufrieden sein, mehr als gewinnen kann man ja nicht.“ Die Klage hätte nie eine Chance gehabt.

Klagsschrift sollte konkretisiert werden

Bei der ersten Tagsatzung hatte Richter Wilhelm Waldner die Landesholding aufgefordert, die Klagsschrift zu konkretisieren. Er verlangte vom Anwalt der Landesholding, Michael Pressl, eine Klarstellung dahingehend, welche Handlungen Jörg Haider gesetzt habe, die zum Schaden - also zu Auszahlung der 5,4 Millionen Euro - an Birnbacher geführt haben und in welcher Funktion - als Landeshauptmann, Finanzreferent oder Parteiobmann - Haider gehandelt habe.

Landesholding ein Jahr nach Tod Haiders gegründet

Darüber hinaus war zu konkretisieren, ob, wie und wie intensiv Haider Druck auf die damaligen und mittlerweile verurteilten Holdingvorstände Hans-Jörg Megymorecz und Gert Xander ausgeübt habe und wie die Landesholding ihren Anspruch begründe, da sie laut Firmenbuch im Jahr 2009 - also ein Jahr nach Haiders Tod - neu gegründet wurde.

Richter: „Typischer Fall von Amtshaftung“

„Ich glaube, dass die Schlüssigkeit jetzt grundsätzlich gegeben ist“, sagte der Richter dazu. Allerdings müsse noch über die Zulässigkeit des Rechtswegs entschieden werden. Dass diese aus seiner Sicht nicht gegeben ist, begründete Waldner damit, dass Haider nicht als Privatperson gehandelt habe. „Meines Erachtens nach liegt hier ein typischer Fall von Amtshaftung vor“, so der Richter. Haider war 2008 Aufsichtskommissär des Landes, „ein Organ des Landes“. Als Privatperson hätte er an der Aufsichtsratssitzung der Landesholding, in der die Information über das Birnbacher-Honorar zum Hypo-Verkauf und der Auftrag zur Auszahlung erfolgte, gar nicht teilnehmen dürfen.

Rechtsweg: OGH muss über Zulässigkeit entscheiden

In der Klage wurde auch argumentiert, Haider habe politischen Druck ausgeübt, den damaligen KLH-Vorständen hätte bei Widerstand eine Abberufung gedroht. Waldner: „Wer kann Vorstände abberufen? Da gibt es klare Regelungen. Zusammengefasst: Die Landesregierung kann die Vorstände abberufen. Das sind alles Akte der Hoheitsverwaltung.“ Letztlich werde der Oberste Gerichtshof in dritter Instanz über die Zulässigkeit des Rechtswegs entscheiden müssen, sagte der Richter. Vergleichsgespräche zwischen den Streitparteien hatte es seit dem ersten Verhandlungstag vor einem Monat nicht gegeben.

Für Richter Wilhelm Waldner war es der letzte Prozesstag, er wurde zum Leiter des Bezirksgerichts bestellt.

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