Neue Urteile um Hypo-Vorzugsaktie

Am Landesgericht Klagenfurt haben sich am Donnerstag vier Ex-Vorstände der Hypo erneut wegen Untreue verantworten müssen. Im Urteil wurden die Strafhöhen neu bemessen. Es gab teils bedingte, teils unbedingte Haftstrafen.

In dem Verfahren waren die vier Bankmanager Tilo Berlin, Siegfried Grigg, Wolfgang Kulterer und Josef Kircher auch wegen eines Vorzugsaktiendeals angeklagt worden. In dieser Causa bestätigte das Höchstgericht die Verurteilungen, sie sind also rechtskräftig - mehr dazu in Hypo-Sonderdividende: Urteile teilweise aufgehoben. Allerdings musste über die Strafhöhe neu beraten werden. Das Verfahren wurde Richterin Ute Lambauer zugeteilt, die dem Schöffensenat vorsitzen wird.

Unbedingte und teilbedingte Strafen

Josef Kircher, der als einziger geständig war, wurde zu 26 Monaten Haft, davon 19 Monate bedingt, verurteilt. Wolfang Kulterer wurde zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Siegfried Grigg erhielt 26 Monaten Haft, davon 18 Monate bedingt. Tilo Berlin wurde zu 14 Monaten Freihheitsstrafe verurteilt, davon sind zehn Monate bedingt ausgesprochen. Richterin Lambauer: „Vier Monate sind zu vollziehen.“ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Flickstiftung, deren Vorstand Wolfgang Kulterer damals war, wurde zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, 200.000 Euro davon wurden nachgesehen. Lambauer begründete das damit, dass die Stiftung vorher noch nie in Erscheinung getreten sei und tatkräftig zur Aufklärung beigetragen habe.

Beim Verfahren im April des Vorjahres waren die Strafen noch höher ausgefallen, allerdings umfassten die Strafen damals auch noch das Faktum der Auszahlung einer Sonderdividende. Die aktuellen Urteile betreffen nur die Vorwürfe bezüglich der Vorzugsaktien. Über die Sonderdividende wird ab 21. April in einem eigenen Verfahren verhandelt.

Siegfried Grigg nach der Urteilsverkündung

APA/Gert Eggenberger

Grigg nach Urteilsverkündung

Vorzugsaktie: Risikoloser Verdienst

Alle vier Angeklagten erschienen am Donnerstag im dunklen Anzug, das Haar erschien noch etwas grauer als beim ersten Prozess zu dieser Causa. Ex-Hypochef Wolfgang Kulterer verbüßt seine Haftstrafe derzeit in der Justizanstalt-Außenstelle Rottenstein. Er sagte, er arbeite dort in der Landwirtschaft und studiere laufend Akten.

Das Verfahren vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ute Lambauer reicht zurück in die Jahre 2007 und 2008. Damals gab die eigenkapitalschwache Hypobank Vorzugsaktien aus und gewährte prominenten Kunden eine Rückkaufgarantie. Diese konnten also risikolos verdienen. Der Hypo Vermögensverwaltung sei dadurch ein Millionenschaden entstanden, urteilte das Gericht schon 2014. Die Schuldsprüche wegen Untreue gegen die Ex-Hypobanker Kulterer, Tilo Berlin, Josef Kircher und Siegfried Grigg sind auch rechtskräftig.

Hypo Sonderdividende neuer Prozess

APA/Gert Eggenberger

v.l.: Josef Kircher, Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg, Tilo Berlin

Strafmaß wird neu festgelegt

Aufgehoben hat der Oberste Gerichtshof allerdings jenen Teil, der die Auszahlung von einer Sonderdividende an die prominenten Investoren betrifft. Daher muss in diesem Prozess das Strafausmaß neu festgelegt werden. Staatsanwalt Robert Riffel lieferte die vom Höchstgericht geforderten Präzisierungen nach, er blieb bei dem Vorwurf der Untreue, denn die Auszahlung der Dividende von 2,5 Millionen Euro sei in den Satzungen nicht vorgesehen und daher zum Schaden der Hypo-Vermögensverwaltung gegangen.

Laut der Anklage sind Josef Kircher und Tilo Berlin unmittelbare Täter, Grigg und Kulterer Beitragsträger. Kulterer habe als damaliger Vorstand der Flick-Privatstiftung den Wunsch nach einer Bonuszahlung erst an den Bank-Vorstand herangetragen. Das sei strafrechtlich nicht verwerflich, sagte Kultereres Anwalt, es sei damals angesichts der Marktlage ein berechtigter Wunsch der Investoren gewesen.

Anwalt: Jeder hätte gerne mehr Zinsen

Der Anwalt von Siegfried Grigg sagte, „das ist ja so, wenn jeder von uns zu seiner Bank geht und sagt, ich hätte gerne ein wenig mehr Zinsen“. Auch die Rechtsanwälte von Tilo Berlin sehen keinen Schaden und forderten einen Freispruch. Josef Kircher bekannte sich hingegen - wie im ersten Prozess - als Einziger der vier Angeklagten schuldig.

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