Urteile mit „Signalwirkung“ im Hypo-Prozess

Mit drei Schuldsprüchen hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 geendet. Für die geständigen Angeklagten gab es deutlich mildere Haftstrafen - laut Gericht ein Signal für künftige Wirtschaftsprozesse.

Laut Anklage soll die Bank mit dem Aktiengeschäft 2006 um Millionen Euro gebracht worden sein - mehr dazu in Worum ging es beim Hypo-Vorzugsaktien-Prozess?. Angeklagt waren neben der Flick-Privatstiftung die Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg. Kircher wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon bedingt. Bei ihm dürfte sein Geständnis strafmildernd gewirkt haben.

Siegfried Grigg nach der Urteilsverkündung

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Ex-Hypo-Manager Siegfried Grigg nach der Urteilsverkündung. Er erhielt die höchste Strafe.

Für Kulterer gab es ein Jahr Zusatzstrafe, er war ja bereits in anderen Hypo-Prozessen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Grigg, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, erhielt mit dreieinhalb Jahren unbedingter Haft die höchste Strafe. Mit den milderen Strafen für die geständigen Angeklagten Kircher und Kulterer wollte der Schöffensenat ein Zeichen für künftige Wirtschaftsprozesse setzen.

Kircher und Kulterer erbaten drei Tage Bedenkzeit, der Anwalt von Grigg meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an. Deswegen wird sich der Oberste Gerichtshof ab Herbst ebenfalls mit der Causa beschäftigen müssen. Sollte Kulterer nicht berufen, muss er nun insgesamt 6,5 Jahre ins Gefängnis. Kulterer werde seine Haftstrafe antreten, sobald er wieder gesund sei, sagte sein Anwalt Ferdinand Lanker nach der Urteilsverkündung.

Flick-Stiftung verurteilt: Einspruch

Der ursprünglich ebenfalls angeklagte Ex-Vorstand Tilo Berlin wird sich gesondert vor Gericht verantworten müssen, er konnte krankheitsbedingt an der Hauptverhandlung nicht mehr teilnehmen. Er bekommt im Herbst einen eigenen Prozess, mit dem selben Senat und Richter. Nach der Urteilsbegründung wurde das Verfahren noch bezüglich der Flick-Stiftung fortgesetzt. Das war deshalb notwendig, weil die Frage der Verbandshaftung erst nach den Urteilen geklärt werden konnte. Die Stiftung wurde zu einer Geldbuße von 600.000 Euro verurteilt - mehr dazu: Hypo-Verhandlung gegen Berlin im Herbst.

Lob für geständige Angeklagte

Der Schöffensenat sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt hatten. Richter Christian Liebhauser-Karl gratulierte Kircher zu dessen Geständnis.

Ex-Hypo-Manager Josef Kircher

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Ex-Hypo-Manager Josef Kircher

Dieses sei auch der Grund, warum Kircher zwei Jahre bedingte Haft erhalten habe: „Wir möchten ein Zeichen setzen, trotz des enormen Schadens, der nicht kleiner gemacht werden kann. Es ist ein außerordentlich gewichtiger Milderungsgrund, dass ein Loch in der Mauer des Schweigens aufgebrochen ist.“ Das Geständnis sei früh im Verfahren abgelegt und durch den Verlauf des Verfahrens mehrfach bestätigt worden.

Liebhauser-Karl würdigte auch das etwas später erfolgte Geständnis von Kulterer. Die Zusatzstrafe von einem Jahr für ihn wurde denn auch mit seinem Geständnis begründet und damit, dass das Ausmaß auch bezüglich der Schadenssumme mit den fünfeinhalb Jahren, die er bereits rechtskräftig erhalten hat, in Einklang zu bringen sei. Die Schuld von Grigg war für den Schöffensenat zweifelsfrei erwiesen. Es sei einfach nicht denkbar, dass er so uninformiert gewesen sei, wie er es dargestellt habe, sagte der Richter. Dazu komme das Geständnis Kirchers, das Grigg massiv belaste, und der Telefonmitschnitt, der belege, dass Grigg viel früher als behauptet von den Put-Optionen gewusst habe.

Schaden in Millionenhöhe

Staatsanwalt Robert Riffel hatte am Vormittag Schuldsprüche für alle Angeklagten gefordert. Dass es Geständnisse von Kulterer und Kircher gab, habe ihn überrascht, meinte Riffel: „Es ist in diesem Verfahren etwas passiert, womit ich nie gerechnet hätte und das es noch in keinem einzigen Hypo-Verfahren gegeben hat." Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren stehe man oft vor einer Mauer des Schweigens.

Der Staatsanwalt präsentierte auch eine Zuordnung der Schadenssummen zu den Angeklagten, die sich gegenüber Prozessbeginn bei Kulterer und Grigg geändert hätten. Bei Kircher betrage der Schaden 5,11 Mio., bei Kulterer seien es 3,25 und bei Grigg 2,73 Mio. Euro. Dazu kommen noch bei jedem der drei die 2,5 Mio. Euro der Sonderdividende sowie diverse Honorare und Beratungskosten.

Angeklagte nach Urteilsverkündung im Hypo Prozess

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Zur Ausschüttung der Sonderdividende von 2,5 Mio. Euro sagte Rifffel, das sei ein „Bonus an die Aktionäre“ gewesen, ohne dass diese etwas zusätzlich geleistet hätten. Damit komme die Dividende einem Geschenk gleich. Zu der den Angeklagten ebenfalls angelasteten Bilanzfälschung erklärte der Staatsanwalt, Bilanzfälschung sei gegeben, weil der Erlös aus den Vorzugsaktien als Kernkapital und damit nicht wahrheitsgemäß dargestellt worden sei. Die Nebenabsprachen seien in diesem Zusammenhang verschwiegen worden.

Freisprüche für Kulterer und Grigg gefordert

Während Kircher auf ein mildes Urteil hoffte, beantragten die Anwälte von Kulterer und Grigg Freisprüche. Kircher-Verteidiger Richard Soyer betonte, sein Mandant sei mit der Entscheidung, ein volles Geständnis abzulegen, ein persönliches Risiko eingegangen. Soyer: „Das ist ein außergewöhnliches Verfahren, dessen Bedeutung weit über den Hypo-Ermittlungskomplex und über Österreich hinausgeht.“ Kirchers Geständnis habe zudem das Geständnis von Kulterer ausgelöst.

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