Helmkameras: Filmen ja, veröffentlichen nein
Grundsätzlich gilt in Österreich die Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass Filmaufnahmen mit Action-Kameras von Skipisten und den Bergen ringsum bedenkenlos möglich sind - egal, ob für das Privatarchiv oder die Vorführung in der Familie.
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Dritte unkenntlich machen
Rechtlich problematisch wird es allerdings, wenn auf den Videos Menschen vorkommen und diese Filme dann in soziale Netzwerke im Internet hochgeladen werden, sagt Bernhard Fink von der Kärntner Rechtsanwaltskammer: „Wenn andere Personen erkennbar sind, haben diese einen Unterlassungsanspruch. Es kann auch zu Schadenersatzforderungen führen, wenn ich in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreife. Man müsste jedenfalls dieses Video so bearbeiten, dass Dritte unkenntlich gemacht- also verpixelt oder geschwärzt - werden.“ So wurde auch am vergangenen Freitag mittels „GoPro“-Helmkamera ein polnischer Skifahrer am Mölltaler Gletscher der Fahrerflucht überführt. Die Alpine Einsatzgruppe und Bergbahnmitarbeiter konnten den Mann unter 3.000 Skifahrern ausforschen - mehr dazu in „GoPro“ überführt Fahrerflüchtigen.
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Videos als Beweismittel gültig
Falls mit einem Handyvideo zufällig eine Straftat festgehalten wird - beispielsweise ein Skiunfall mit Fahrerflucht - ist das Video als Beweis gültig, sagt der Rechtsanwalt: „In Österreich gibt es kein Beweismittelverbot. Also auch allenfalls unrechtmäßig erlangte Beweismittel sind vor den Zivil- und Strafgerichten verwendbar.“ Es liegt allerdings am jeweiligen Richter, ob er ein Beweismittel im Prozess anerkennt oder nicht.
Die Ermittlungsarbeit im Vorfeld von Polizei und Staatsanwaltschaft erleichtern Video-Aufnahmen freilich. Allerdings warnen Datenschützer davor, ganze Skitage filmisch festzuhalten. Das würde bereits unter Überwachung fallen.
Kameras in Auto verboten
Das Filmen mit sogenannten „Dash-Cams“, die in Autos am Armaturenbrett verbaut sind um etwaige Verkehrsunfälle festzuhalten, sind in Österreich verboten - heißt es von Rechtsanwalt Bernhard Fink: „Das hat die Datenschutzbehörde - damals noch Datenschutzkommission - in einer Entscheidung festgestellt, weil auch mit den Dash-Cams eine Überwachung des öffentlichen Raums verbunden ist.“ Das sei in Österreich untersagt.