Prozess: Statt Einweisung auf freiem Fuß
Laut Polizeiprotokoll soll die Angeklagte ihrem ehemaligen Lebensgefährten einmal ein Messer an den Hals gehalten haben, ein anderes Mal soll sie ihn mit einem Messer bedroht haben, zwei Abwehrverletzungen an Mittel und Ringfinger an der rechten Hand sollen von dieser Attacke zeugen.
Zeuge: „Ich erinnere mich nicht“
Die Verhandlung in Klagenfurt gestaltete sich sehr schwierig. Zum einen soll die Frau laut Anklage an einer paranoiden Schizophrenie leiden, zum anderen ist ihr ehemaliger Lebensgefährte der Hauptzeuge – und der wies bei der Verhandlung einige Erinnerungslücken auf und verstrickte sich in Widersprüche. „Ich erinnere mich nicht“, sagte er aus. Die Frau bestritt vor Gericht die Vorfälle mit dem Messer.
Der Mann, der seit 16 Jahren in Österreich lebt, stammt aus Tschetschenien und spricht gebrochen Deutsch, eine Dolmetscherin musste Fragen und Antworten übersetzen. Zudem ist der 51-Jährige Alkoholiker, laut Gutachter zeigte er auch bei seiner Einvernahme Entzugserscheinungen. Mittlerweile hat der 51-Jährige keinen Wohnsitz mehr und lebt auf der Straße.
Es gab immer wieder Streit
Es ist auch eine Milieustudie, die am Donnerstag am Landesgericht verhandelt wird. Das ehemalige Paar lernte sich laut Aussagen erstmals vor etwa zwei Jahren kennen. Die Frau war gerade in eine neue Wohnung gezogen, der Tschetschene lebte in Krumpendorf in einer Ein-Zimmer-Wohnung mit Toilette und Dusche am Gang. Er zog bei der Frau ein, immer wieder soll es Streit gegeben haben, Alkohol und Medikamente sollen dabei eine Rolle gespielt haben.
Einweisung abgewiesen
Das Paar war laut Polizei amtsbekannt, sagt die Polizei. Als die Polizei wieder einmal in die Wohnung des Paares gerufen wurde, hatte der Mann Schnittverletzungen an seiner Hand. Die Frau soll laut Polizei desorientiert und verwirrt gewesen sein. Sie wurde in die Psychiatrie eingewiesen, wo sie dann immer wieder mehrere Wochen verbrachte.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger versuchte stundenlang die Wahrheit herauszufinden. Die beantragte Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde abgewiesen.