Unfall mit Pistengerät fahrlässige Tötung?
Die junge Frau war gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, einem 40 Jahre alten Hüttenwirt, auf dem Pistengerät unterwegs zum Gipfelhaus. Auf halbem Weg, in etwa 1.920 Meter Seehöhe, kam es zum Unfall. Die Pistenraupe verlor im 55 Zentimeter hohen Neuschnee den Halt und stürzte ab.
Flugpolizei
„Es war leider keine Hilfe mehr möglich“
Der Mann dürfte dabei die Kontrolle über das Gerät verloren haben, das Fahrzeug überschlug sich mehrmals und blieb auf der rechten Seite rund 15 Meter unterhalb des Weges liegen. Für die 24-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Bergrettungsarzt Roland Rauter: „Der Frau hätte man definitiv nicht mehr helfen können. Sie ist beim Absturz unter dem Pistengerät zum Liegen gekommen und war sofort tot. Es war leider keine Hilfe mehr möglich.“
Bergrettung
Für Notruf eine Stunde Fußmarsch nötig
Um einen Notruf abzusetzen, musste der Hüttenwirt zu Fuß zum Gipfelhaus aufbrechen, so konnte er erst eine Stunde nach dem Unfall Bergrettung, Alpinpolizei und Feuerwehren zu Hilfe holen. Der Hüttenwirt erlitt einen schweren Schock. Er wurde von der Bergrettung ins Tal gebracht.
Bei der Unfallstelle handelt es sich um einen stark begangenen Wanderweg, der nicht besonders steil ist. „In Anbetracht der Dunkelheit und des Nebels kann man aber sicher die Orientierung verlieren und vom Weg abkommen“, so die Einschätzung von Bergretter Roland Rauter.
Bergrettung
Obduktion angeordnet
Es wurde eine Obduktion der Toten angeordnet. Die Staatsanwaltschaft beauftragte am Freitag einen Sachverständigen damit, sich ein Bild vom Unfallhergang an Ort und Stelle zu machen. Erst nach Abschluss aller Ermittlungen kann das Pistengerät abtransportiert werden.