Foto mit totem Leoparden: Rüge der Jäger

Ein Oberkärntner Jäger, der auf einem Foto im Internet mit einer Kalaschnikow neben einem erlegten Leoparden posierte, hat vor einem Jahr für großen Wirbel gesorgt. Die Kärntner Jägerschaft mahnte den Mann nun ab.

Es waren einige Fotos von einer Safari in Afrika, die im Vorjahr im Internet veröffentlicht wurden. Darauf zu sehen war ein sichtlich stolzer Jäger, der neben erlegten Wildtieren - darunter ein Büffel und Vögel - posiert. Ein Foto erregte den Unmut der Betrachter besonders und sorgte für negative Kommentare in den Sozialen Netzwerken: Es zeigt den jungen Mann neben einem erlegten Leoparden mit einer Kalaschnikow, ein automatisches Gewehr, in der Hand.

Auch die Kärntner Jägerschaft stieß sich daran und leitete nach den Protesten ein Disziplinarverfahren ein, das nun abgeschlossen wurde. Das Verfahren endete mit einem „strengen Verweis“. Es werde beim Betrachter der Eindruck erweckt, das Tier sei mit der Kalaschnikow erlegt worden. Das sei grob unwaidmännisch, so Helmut Arbeiter, Disziplinaranwalt der Kärntner Jägerschaft. Eine Kalaschnikow sei eine Kriegswaffe und für den Einsatz bei der Jagd absolut nicht geeignet und streng verboten. Sich mit Jagdbeute, Gewehr und Hund fotografieren zu lassen, das sei aber auch in Kärnten üblich.

„Wollen Nachahmer abschrecken“

Fotos von Jägern mit Kriegswaffen seien die Ausnahme, sagte Disziplinaranwalt Arbeiter. Dem Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft gehe es mit dem „strengen Verweis“ darum, Nachahmer abzuschrecken, um das Ansehen der Jäger generell nicht zu beschmutzen. Sollte der Betroffenen noch einmal mit ähnlichen Aktionen auffallen, könnte ihm auch die Jagdberechtigung entzogen werden.