Wohnbauförderung wird novelliert

Hohe Auflagen und hohe Zinssätze bei der Rückzahlung der Darlehen und nicht zuletzt die regelmäßigen Kontrollen des Landes haben aus der Wohnbauförderung ein Auslaufmodell gemacht. Für nächstes Jahr ist eine Novellierung geplant.

Die Anträge auf Wohnbauförderung sind in Kärnten um fast 85 Prozent zurückgegangen. Im Jahr 2006 waren es fast 1.200 Anträge, heuer sind es noch knapp 180 Anträge.

Die einfache Erklärung für diesen Rückgang liefert Häuslbauer Robert Rumpold aus Liebenfels. „Vor zehn Jahren war es vielleicht noch interessant, aber heute ist das Zinsniveau viel niedriger. Wenn ich bei meiner Hausbank gut verhandle und 1,5 Prozent Zinsen habe und es bei der Wohnbauförderung 2,0 Prozent Einstiegszinsen gibt, die alle zehn bis fünfzehn Jahre steigen, ist klar: Ich habe sehr viel Aufwand und keine Vorteile mehr.“

Einkommensüberprüfungen schrecken ab

Was sind also die Auflagen im Detail, die abschreckend wirken? Dazu gehören Einkommensgrenzen und regelmäßige Einkommens-Überprüfungen, so lange das Darlehen läuft - also um die 35 Jahre. Häuslbauer dürfen nicht mehr als eine bestimmte Summe im Monat verdienen - und das während der gesamten Laufzeit des Darlehens - sonst werden die Zuschüsse gestrichen. Hinzu kommen - im Vergleich zu niedrigen Kreditzinsen der Banken - die vergleichsweise hohen Zinsen beim Landesdarlehen.

Finanzlandesrätin Gaby Schaunig spricht von „aktuell niedrigen“ Kreditzinsen - wie sich diese allerdings längerfristig entwickeln würden, sei - im Gegensatz zu den fixen Zinssätzen bei der Wohnbauförderung - nicht absehbar.

„Überzogene Energievorgaben“ werden geändert

Bei einem weiteren Kapitel der Vorgaben lenkt allerdings auch sie ein: Dann nämlich, wenn es um den Heizwärmebedarf und Energie-Kennzahlen geht, die laut Bundesplan erreicht werden müssen. Schaunig: "Wir haben für die Wohnbauförderung bundesweit Energievorgaben, die aus meiner Sicht überzogen sind. Viele Häuslbauer sagen sich: ‚Wenn ich diese Vorgaben erfüllen muss, baue ich ohne Wohnbauförderung günstiger.‘ Diese Vereinbarung mit dem Bund läuft Ende dieses Jahr aus, alle Bundesländer sind sich einig, dass eine derartige Vereinbarung mit so großen Anforderungen hinkünftig nicht mehr abgeschlossen werden soll.“

Eine Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes ist demnach im kommenden Jahr geplant.

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