Zivilklagen gegen Hochosterwitz-Burgherrn

Bei einem Felssturz auf der Burg Hochosterwitz sind 2012 mehrere Menschen verletzt worden. Burgherr Karl Khevenhüller-Metsch wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Doch nun wurden Zivilklagen und eine Berufung eingebracht.

Im Sommer 2012, während eines Mittelalterfestes, wurden einige Menschen durch den Felssturz teils schwer verletzt. Darunter auch ein damals zehnjähriger Bub. Wie die „Kleine Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtete, kam nach dem Freispruch für den Burgherren im April nun wieder juristische Bewegung in den Fall.

Berufung durch Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch des Bezirksgerichts St. Veit Khevenhüller-Metsch so nicht hinnehmen. „Wir haben Berufung angemeldet“, bestätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, den Schritt gegenüber der APA. Das Urteil liege inzwischen vor, der Akt werde bearbeitet.

Burg Hochosterwitz

Christophorus11

Entlang des Weges krachten die Felsen hinunter. Dieser Bereich ist mittlerweile komplett überdacht.

Familien fordern Schmerzensgeld

Nicht nur das Straf-, auch das Zivilgericht hat mittlerweile mit dem Felssturz zu tun. Die Familie des zehnjährigen Oberösterreichers, der von einem Felsstück am Kopf getroffen worden war, brachte eine 132.000 Euro schwere Zivilklage gegen Khevenhüller-Metsch ein, sagte Zivilgerichtssprecher Wilhelm Waldner zur APA. Neben dem Buben sind noch zwei Angehörige bei dieser Klage dabei.

Eine zweite Klage wurde von einem weiteren damals verletzten Mann eingebracht. Er fordert 51.000 Euro. Bei beiden Klagen geht es um Schadenersatz, Schmerzensgeld und die Feststellung zukünftiger Schäden.

Links: