Diskussion über Promillegrenze bei Feuerwehr

Derzeit gilt 0,1 Promille am Steuer für Berufskraftfahrer und Buslenker, aber auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (FF), wenn sie mit einem Löschfahrzeug zum Einsatz fahren. Fahren sie mit dem Privat-Pkw, gelten 0,5 Promille. Es könnte wieder eine Gesetzesänderung geben.

Die Löschfahrzeuge haben meist mehr als 7,5 Tonnen, hier gilt für den Lenker 0,1 Promille. Nicht so für private Pkws, mit denen manche FF-Mitglieder zum Einsatzort fahren. Bis vor zwei Jahren wurden auch bei Lenkern von Einsatzfahrzeugen 0,5 Promille toleriert. Dann wurde - angeblich durch einen Irrtum - diese Regelung im Feuerwehrführerscheingesetz vom Verkehrsministerium außer Kraft gesetzt.

Das werde unter den Freiwilligen als zu streng empfunden, sagte Helmut Petschar vom Landesfeuerwehrverband. Die 0,5 Promille seien seitens des Bundesfeuerwehrverbandes und des Ministeriums beschlossen worden, für den Fall, dass ein Feuerwehrmann am Abend zur Jause ein oder zwei kleine Bier trinke, auch wenn es später dann einen Einsatz gebe. Daher sollten wieder 0,5 Promille für einen unvorhergesehenen Einsatz gelten, so Petschar.

Gesetzesänderung soll kommen

Noch heuer soll das neue Gesetz in Kraft treten, sagte Albert Kreiner, Jurist des Landes Kärnten: „Hier ist es Intention des Verkehrsministeriums, dass man sagt: Na ja, hier wird ja eigentlich Freiwilligkeit und Engagement bestraft. Daher soll für diese Personengruppe jene Alkoholgrenze gelten wie für einen normalen Pkw-Lenker.“

Die Begutachtungsfrist für das neue Gesetz lief Anfang Februar ab. Bis zum Sommer könnte die Novelle im Nationalrat behandelt werden, so Kreiner. Dann könnte die Promillegrenze für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die mit einem Löschfahrzeug über 7,5 Tonnen zum Einsatzort unterwegs sind, wieder auf 0,5 Promille angehoben werden.