Neue Spielregeln für Kulturförderung

Kärntens Kulturförderung wird neu aufgestellt. Kommerzielle Veranstaltungen werden künftig nicht mehr gefördert. Geld gibt es hingegen für zeitgenössische Projekte, Kooperationen, Künstlernachwuchs und Kärnten-Bezug.

In der so genannten Volkskultur gelten ja bereits neue Förder-Richtlinien, ab 1. Janner 2015 gibt es nun auch für andere Kulturbereiche Änderungen. Kultur-Landesrat Christian Benger (ÖVP) legte diese neuen Richtlinien am Mittwoch der Regierung vor, die zustimmte. Künftig soll es für die Vergabe von Kulturförderungen „klare Spielregeln und keine Willkür“ mehr geben, sagte Benger.

Förderschwerpunkte sollen auf zeitgenössische und innovative Kunstprojekte, nationale und internationale Kooperationen und die Förderung des Künstlernachwuchses gelegt werden. Gestrichen werde die Kulturförderung für kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, betonte Benger. Weiteres soll es ein einheitliches Formular für Förderansuchen geben und Einreichfristen für Projekte, um das Budget besser planen zu können.

Kärnten-Bezug muss nachgewiesen werden

Um überhaupt Kulturförderung zu erhalten, muss künftig jedes Projekt einen Kärnten-Bezug nachweisen. Zum Beispiel müsse die Organisation in Kärnten stattfinden. Betroffen davon ist beispielsweise der Carinthische Sommer, der ein Organisationsbüro in Wien betreibt, nicht zuletzt wegen der Nähe zu diversen Künstlern. Benger sagt, die neuen Richtlinien würden den Wünschen des Kulturbeirates des Landes entsprechen. Wie viel Geld es nächstes Jahr für Projekte geben wird, werde erst feststehen, wenn das Gesamtbudget beschlossen sei, so Benger.

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